Sehr lobend äußerte sich Landesrat Theiner über die Arbeit des Energietisches, welcher die neuen Regeln für Konzessionen von mittleren und kleinen hydroelektrischen Wasserableitungen unter drei Megawatt ausgearbeitet hat."Das Ergebnis kann sich sehen lassen", betonte Landesrat Theiner bei der Pressekonferenz.Konzessionen können künftig automatisch verlängert werdenDie neuen Bestimmungen würden insgesamt zu einer gewaltigen Entbürokratisierung führen, insbesondere für Kleinstableitungen wie zum Beispiel bei Alminteressentschaften und Berghöfen, wo die Konzessionen in Hinkunft automatisch verlängert werden können.Bei den kleinen Wasserableitungen wird laut neuer Regelung künftig zwischen Kleinstableitungen bis 220 Kilowatt (kW) und mittleren Ableitungen von 220 bis 3000 kW unterschieden.Als große Errungenschaft bewertete Landesrat Theiner die Tatsache, dass die mittleren Ableitungen nun als von öffentlichem Interesse eingestuft werden und dafür auch Umweltgelder erbracht werden müssten.Grundlegende Rolle für die Sicherheit der Stromversorgung"Die Praxis hat gezeigt, dass gerade mittlere Ableitungen vor allem in den peripheren Gebieten des Landes eine grundlegende Rolle für die Sicherheit der Stromversorgung spielen", begründete Georg Wunderer, der Koordinator des Energietisches, diese neue Bestimmung.Flavio Ruffini, Direktor der Landesagentur für Umwelt, wies u.a. darauf hin, dass es "durch klare Regeln für die Einreichung von Projekten, straffere Abläufe und die Übertragung von Verantwortung an die Betreiber mehr Transparenz und viel weniger Bürokratie geben soll".Die neuen Bestimmungen werden nun der Landesregierung unterbreitet und dann von der Gesetzgebungskommission des Landes überprüft. Danach wird der Gesetzesentwurf dem Landtag zur Genehmigung vorgelegt.lpa