Viele Fachleute dürften aufatmen. Denn betroffen sind 3 Millionen Mehrwertsteuer-Nummern.<BR /><BR />Das neue Datum wird durch eine Bestimmung der Steuerbehörde festgelegt. Derzeit deutet alles darauf hin, dass die neue Frist für Unternehmen und Vermittler, ihre Erklärungen einzureichen, auf den 31. Oktober festgelegt wird.<BR /><BR /><BR />Die Neugestaltung des Kalenders betrifft auch die Imu-Erklärung (30. Juni auf 31. Dezember 2022) und die Aufenthaltssteuer (imposta di soggiorno, 30. Juni auf 30. September 2022).<BR /><BR /><BR />Auch die Frist für die Übermittlung der periodischen MwSt.-Abrechnungen (Lipe) an die Steuerbehörde verschiebt sich um 2 Wochen: Bis zum 30. September ist also noch Zeit. Im Rahmen der Regelung wurde auch die Frist für die Übermittlung der Intrastat-Listen an die Agentur für Zölle, Verbrauchssteuern und Monopole für innergemeinschaftliche Umsätze geändert: Dies kann bis zum Ende des auf den Bezugszeitraum folgenden Monats erfolgen.<BR />