<BR />Mehr Zeit gerne, aber nicht so: Das sagt die Südtiroler Handwerkervereinigung CNA/SHV. Der Aufschub sei zwar von der Wirtschaft gewünscht worden, komme allerdings mit Verspätung und riskiere, noch mehr Verwirrung zu stiften. <BR /><BR /><BR /><embed id="dtext86-68619643_quote" /><BR /><BR /><BR />„Die im „Milleproroghe“ vorgesehene Verlängerung des „Rentri“ läuft in Wirklichkeit einem bereits verstrichenen Termin hinterher und stellt ein Durcheinander dar, das in einem für die Akteure ohnehin schon belastenden System zusätzliche Verwirrung schafft“, kritisiert der Präsident der Handwerkervereinigung CNA/SHV Trentino-Südtirol, Claudio Corrarati. Er sei gespannt, wie dieses „regulatorische Dilemma“ gelöst werde.<h3> Das neue Abfallerfassungssystem</h3>Zur Erinnerung: Mit „Rentri“ („Registro Nazionale Tracciabilità Rifiuti“) soll die Abfallwirtschaft in Italien digitalisiert werden – ein elektronisches System statt Papierkram. Dafür müssen sich Unternehmen, bei denen Abfälle entstehen, und solche, die sie transportieren und weiterverarbeiten, sich stufenweise und abhängig von der Größe des Betriebes in ein digitales Register eintragen. <BR />Gleichzeitig werden damit alle Dokumente digitalisiert, die Unternehmen bisher schon ausfüllen mussten, wie der Abfallbegleitschein und teilweise das Ein- und Ausgangsregister der Abfälle, und mit dem bereits bestehenden Portal der Jahresabfallerklärung MUD verknüpft.<BR /><BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1130853_image" /></div> <BR /><BR /><BR />Das neue System müssen sowohl alle Unternehmen aus der Abfallbewirtschaftung als auch alle Betriebe, unabhängig von ihrer Größe, nutzen, die gefährliche Abfälle erzeugen, wie etwa Lacke, Lösungsmittel, Asbest usw., und auch Unternehmen, in denen nicht gefährliche Abfälle aus handwerklichen oder industriellen Tätigkeiten anfallen – diese allerdings nur, wenn sie mehr als 10 Mitarbeiter haben.<BR /><BR /><BR />„Rentri“ wird in 3 Phasen bis Februar 2026 umgesetzt: Der Startschuss fiel bereits vergangenes Jahr für Unternehmen aus der Abfallbranche und große Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitern. Sie hatten vom 15. Dezember 2024 bis zum 13. Februar 2025 Zeit, sich im neuen Müllregister einzutragen.<h3> 60 Tage mehr Zeit</h3>So weit, so klar: Doch nun sieht das „Milleproroghe“-Dekret, das aktuell in der Kammer zur definitiven Genehmigung liegt, eine Verschiebung der Frist für die Eintragung in das „Rentri“ und für die Verwendung der entsprechenden neuen Dokumente für diese erste Gruppe von Unternehmen vor. <BR />Große Unternehmen, die sich eigentlich bis vergangene Woche hätten eintragen müssen, bekämen demnach 60 Tage mehr Zeit, sich bei „Rentri“ zu registrieren.<h3> Die Hürden</h3>Allerdings ist der Aufschub noch lange nicht in trockenen Tüchern: Zuerst muss das Dekret in ein Gesetz umgewandelt werden. Das gilt aber als sehr wahrscheinlich und sollte noch innerhalb des Februars passieren. Danach muss noch ein Ministerialerlass zur Festlegung der neuen Eintragungsfrist veröffentlicht werden.<BR /><BR /><BR />Für die betroffenen Unternehmen hat das zu Verunsicherung geführt: Sind nun alle Fristen aufgeschoben oder nur die erste? Welche Dokumente müssen die Transportunternehmen verwenden und akzeptieren? Die neuen digitalen oder die alten, die – sollte das Dekret in ein Gesetz umgewandelt werden – dann noch bis Mitte April gültig wären?<BR /><BR /><embed id="dtext86-68619647_quote" /><BR /><BR /><BR />Die Antworten darauf hat der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh): „Wichtig ist zunächst einmal zu wissen, dass diese Neuerung vorrangig nur Großbetriebe mit über 50 Mitarbeitenden und die Transporteure von Abfällen betreffen würde“, betont der Direktor des Wirtschaftsverbandes für Handwerker und Dienstleister (lvh), Walter Pöhl.<BR /><BR />Und nachdem der Aufschub noch nicht in Kraft ist, ist für den lvh auch klar, dass ab dem 13. Februar 2025 weiterhin die Verpflichtung besteht, sich bei „Rentri“ zu registrieren und die neuen Abfallbegleitscheine und das neue Abfallregister zu verwenden.<BR /><BR />Für alle anderen Unternehmen bleiben derweil die ursprünglichen Zeitfenster bestehen: Vom 15. Juni bis zum 14. August müssen sich Unternehmen, die gefährliche und nicht gefährliche Abfälle erzeugen und 11 bis 50 Mitarbeiter beschäftigen, bei „Rentri“ registrieren. <BR />Vom 15. Dezember bis zum 13. Februar 2026 sind Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern dran, sofern bei ihnen gefährliche Sonderabfälle anfallen.