Rund um diese Neuheiten im EU-Lebensmittelrecht fand am Freitag in der Handelskammer Bozen eine Tagung mit Experten aus Brüssel und Rom statt. Ab 13. Dezember 2014 müssen Unternehmen, die im Lebensmittelsektor tätig sind, eine EU-Verordnung anwenden. Einige in der Verordnung enthaltenen Neuerungen, wie das Hervorheben von Allergenen, betreffen nicht nur die Lebensmittelhersteller sondern auch die Gastbetriebe. Über andere Auflagen, wie etwa die Herkunftsangabe zu Schweine-, Rind- oder Geflügelfleisch wird die EU-Kommission noch bis zum Ende dieses Jahres entscheiden. Die Etikettierung von lose vertriebenen Lebensmitteln sowie die anzuwendende Amtssprache werden noch auf nationaler Ebene festgelegt.„Durch die neue Verordnung soll in erster Linie sichergestellt werden, dass die Konsumenten künftig lesbare und verständliche Informationen auf Lebensmitteln vorfinden“, erklärt der Europaparlamentarier Herbert Dorfmann. Vertreter des Europäischen Parlaments, der ständigen Vertretung Italiens in der Europäischen Union und des italienischen Gesundheitsministeriums berichteten im Rahmen der Tagung in der Handelskammer aus erster Hand über die bevorstehenden Herausforderungen für Nahrungsmittelproduzenten. „Der Handelskammer Bozen ist es ein Anliegen, dass alternativ zu der vom Staat vorgesehenen Information der Verbraucher in Italienisch diese in Südtirol auch nur in deutscher Sprache erfolgen kann. Besonders die Vielzahl an kleinen und mittleren Südtiroler Unternehmen würde davon profitieren“, so Handelskammerpräsident Michl Ebner. Auf den Beitrag Europas zum Verbraucherschutz ging zu Beginn der Tagung der Direktor der Abteilung Europa der Autonomen Provinz Bozen, Thomas Mathà, ein. Anschließend veranschaulichte die Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Renate Sommer, die praxistaugliche Auslegung der neuen Auflagen für die betroffenen Lebensmittelhersteller. Davide Lecchini von der ständigen Vertretung Italiens beim EU-Rat referierte über die Tragweite der neuen Verordnung und deren Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten. Lecchini begleitet die Arbeiten des Rates, in dem die Mitgliedsstaaten zusammentreffen, um Rechtsvorschriften zu verabschieden. In seinem Abschließend ging das Wort an Roberto Copparoni vom italienischen Gesundheitsministerium, das mit der Umsetzung der Verordnung in Italien betraut ist. Er ließ die Entwicklung der Verordnung auf europäischer und nationaler Ebene Revue passieren.