Sie erhalten die abgebuchten Geldbeträge zurückerstattet. Darauf haben sich Nexi und die VZS offenbar außergerichtlich geeinigt, wie aus einer auf der Homepage der Verbraucherzentrale veröffentlichten Meldung hervorgeht.<BR /><BR />Zum Rechtsstreit war es gekommen, weil sich zahlreiche Personen, die Opfer von Betrügereien bei Online-Zahlungen wurden, an die Südtiroler Verbraucherzentrale gewendet hatten. Die Masche der Betrüger war in allen Fällen ähnlich. Per Telefon, E-Mail oder SMS konnten sie einen Code oder ein Passwort ergattern und Zahlungen durchführen.<BR /><BR />Viele Geschädigte wandten sich daraufhin an die Verbraucherzentrale. Nachforschungen ergaben, dass der Finanzdienstleister Nexi, der in Italien über 41 Millionen Zahlungskarten verwaltet, die Authentifizierung nur mit einem Schutzfaktor durchgeführt hatte, im Widerspruch zum Standard der Dienstleistungsrichtlinie der Europäischen Union.<h3> Außergerichtliche Einigung</h3>Die Verbraucherzentrale schaltete deshalb das Schiedsgericht der italienischen Notenbank ein und in den meisten Fällen erhielten die Karteninhaber die zu Unrecht abgebuchten Beträge vollständig zurück. Es gab aber auch Fälle, in denen das Schiedsgericht den Ausführungen der VZS nicht folgte, auch wenn die Sachlage nahezu identisch war.<BR /><BR />Weil Verhandlungen zunächst scheiterten, brachte die Verbraucherzentrale im Jänner 2023 eine Sammelklage am Landesgericht Mailand ein und informierte darüber die Medien.<BR /><BR />Knapp 10 Monate später gibt es gegenüber Medien Stillschweigen, dafür aber eine Einigung. Nexi erklärt in einer gemeinsamen Stellungnahme auf der VZS-Homepage, den Rechtsstreit beendet zu haben, „obwohl man weiterhin von der Richtigkeit und Güte des eigenen Handelns überzeugt sei.“ Als Begründung heißt es: „Dieser Schritt erfolgt, um das Vertrauen der Kunden zu stärken.“ Auch die Verbraucherzentrale stapelt tief: „Unsere Bemühungen zugunsten der Verbraucher waren effektiv und zeitnah und haben zu einer Einigung mit Nexi geführt“.<BR /><BR />In der Zwischenzeit hat Nexi im Juli 2021 die eigenen Schutzvorrichtungen der EU-Richtlinie angepasst. Wer aber vor diesem Datum Opfer eines Betruges im Netz wurde, hat Anrecht auf Schadenersatz.<BR />