„Das Land Südtirol", erklärt Landesrätin Martha Stocker, „unterstützt Rentner, die sich schwertun, mit ihren Pensionsbezügen bis ans Monatsende zu kommen. Wir haben nun die seit 2014 geltenden Zugangskriterien geändert und den Zuschuss zu Miete und Wohnnebenkosten wie zum Beispiel Heizkosten, Strom- oder Wasserrechnung und so weiter angehoben." Diese Neuerung, informiert Abteilungsdirektor Luca Critelli, wird mit Monatsbeginn umgesetzt: Die Gesuche können am 21. jeden Monats mit Wirkung für den Folgemonat beim zuständigen Sozialsprengel eingereicht werden.Alle Rentner, welche die Voraussetzung für den erhöhten Beitrag nicht erfüllen, aber dennoch über ein niedriges Einkommen verfügen, können beim Sozialsprengel das Anrecht auf den „normalen", etwas niedrigeren Beitrag auf die Wohnnebenkosten überprüfen lassen. Bei Einzelpersonen liegt die Einkommensgrenze hierfür bei etwa 1090 Euro im Monat, bei Paaren bei etwa 1420 Euro.Mietbeitrag bei privatem Mietverhältnis Außerdem können Rentner, die in einem privaten Mietverhältnis stehen und eine Rente bis etwa 1330 Euro im Monat beziehen, um einen zusätzlichen Mietbeitrag ansuchen, für Paare wurde der Betrag auf etwa 1740 Euro festgesetzt. Dieses Ansuchen kann im Rahmen des gleichen Gesuchs beim Sozialsprengel beantragt werden.Um alle Rentner, die ein Anrecht auf diese Leistungen haben, zu erreichen und gut zu informieren, hat das Land die Informationskampagne „Mehr zum Leben, weniger Sorgen" initiiert. Die Kampagne wird von den Sozialsprengeln des Landes und den Rentnergewerkschaften mitgetragen, die die betroffenen Menschen über die jeweiligen Patronate erreichen wollen.Das gemeinsame Ziel ist, möglichst vielen Anspruchsberechtigen, die diese Möglichkeit bisher nicht nutzen, die Verbesserung ihrer monatlichen finanziellen Verfügbarkeit zu ermöglichen.stol/lpa