Von wegen, wie zwei aktuelle Fälle aus Genua belegen. In einem Fall soll eine 96-Jährige in einer alten Anrichte Banknoten im Wert von 71 Millionen Lire entdeckt haben. Umgerechnet wären das mehr als 36.000 Euro. In einem weiteren Fall ging es um 51 Millionen Lire, also um gut 26.000 Euro. Die Hoffnung lag nahe: zur Bank gehen, die alten Lire abgeben, Euro bekommen. Doch für die Betroffenen endete der Fund vor Gericht – und ohne neues Eurovermögen. Die Gerichte folgten der Linie der Banca d’Italia.<BR /><BR />Und die sieht so aus: „Nach der geltenden Rechtslage ist ein Umtausch von Lire nicht mehr möglich“, wie die Regionaldirektion der Banca d’Italia in Bozen auf Anfrage der „Dolomiten“ mitteilt. Ausgenommen seien nur Fälle, in denen nachgewiesen werden könne, dass zwischen dem 6. Dezember 2011 und dem 28. Februar 2012 ein Umtauschantrag bei der Banca d’Italia gestellt wurde und der Anspruch auf Umtausch in den folgenden zehn Jahren durch eine verjährungsunterbrechende Handlung aufrechterhalten wurde.<BR /><BR />Heißt in der Praxis: Wer heute beim Ausräumen einer Wohnung, in einem Nachlass oder in einem alten Möbelstück Lire findet, hat in der Regel keine Chance mehr, daraus Euro zu machen. Entscheidend ist nicht, wann die Scheine wieder auftauchen. Entscheidend ist, ob damals rechtzeitig ein formeller Antrag gestellt wurde – und ob dieser Anspruch danach weiter rechtlich verfolgt wurde.<BR /><BR />Der Hintergrund liegt in den Fristen nach der Euro-Einführung. Alte Lire konnten grundsätzlich bis zum 28. Februar 2012 in Euro gewechselt werden. Ende 2011 zog die Regierung Monti diese Frist jedoch abrupt vor. Diese Vorverlegung wurde später vom Verfassungsgerichtshof beanstandet. Daraus entstand aber keine neue allgemeine Möglichkeit, heute noch gefundene Lire zu wechseln. <BR /><BR />Eine Chance besteht deshalb nur in sehr engen Altfällen. Gemeint sind Fälle, in denen jemand gerade in der umstrittenen Phase zwischen 6. Dezember 2011 und 28. Februar 2012 den Umtausch verlangt hatte. Zusätzlich musste dieser Anspruch laut Banca d’Italia in den folgenden Jahren rechtlich „am Leben“ gehalten werden – etwa durch eine formelle schriftliche Aufforderung, eine anwaltliche Intervention oder einen gerichtlichen Schritt, der die Verjährung unterbricht. Für normale Haushalte ist diese Hürde praktisch kaum zu nehmen. Genau daran scheiterten offenbar auch die Verfahren in Ligurien. <h3> Volksbank: Einzelfälle, keine Häufung</h3>Von einer Häufung alter Lire-Funde kann dennoch keine Rede sein – zumindest nicht in Südtirol. Bei der Volksbank wurde in den vergangenen fünf Jahren nach eigenen Angaben nur ein einziger Fund mit einigen hunderttausend Lire gemeldet. Meist handle es sich um Nachlasssituationen. <h3> Wie sieht es bei D-Mark und Schilling aus?</h3>Der Vergleich mit anderen Ländern macht die Sache für Lire-Inhaber jedenfalls bitterer. In Deutschland können alte D-Mark-Scheine und -Münzen bis heute ohne Frist bei der Bundesbank umgetauscht werden. Auch Österreich ist bei der letzten gültigen Schilling-Serie großzügiger: Diese kann weiterhin unbefristet und kostenlos bei der Oesterreichischen Nationalbank in Euro gewechselt werden. Für ältere Schilling-Serien gelten dagegen abgelaufene Fristen. Italien zieht beim Umtausch alter Lire deutlich härtere Grenzen.<BR /><BR /> Ganz wertlos müssen alte Lire-Scheine jedoch nicht sein. Die großen Erlöse betreffen allerdings Ausnahmen. Eine historische 1000-Lire-Banknote aus dem Jahr 1899 wurde vor einigen Jahren bei einer Auktion für mehr als 70.000 Euro zugeschlagen. Häufige 50.000- oder 100.000-Lire-Scheine aus den letzten Jahren vor dem Euro bringen meist deutlich weniger. Selbst größere Bündel solcher Scheine erzielen auf Auktionen oft nur wenige hundert Euro – weit entfernt vom früheren rechnerischen Gegenwert. Auch die Volksbank dämpft die Erwartungen: Einen Sammlerwert gebe es meist nur bei seltenen und sehr gut erhaltenen Stücken; normale Scheine hätten in der Regel kaum einen Wert.