Das oberste Gericht des Landes entschied am Montag in Neu Delhi, dass Novartis kein Patent für das Blutkrebs-Medikament erhält. Beobachter sehen in der höchstrichterlichen Entscheidung einen Präzendenzfall, der für andere Patentklagen in Indien wegweisend sein dürfte. Hilfsorganisationen begrüßten das Urteil, da günstige Nachahmer-Präparate aus Indien für die ganze Welt wichtig seien.Die indischen Behörden hatten bereits 2006 die Patentierung von Glivec auf dem Subkontinent verweigert. Der Hauptwirkstoff sei nicht neu, sondern nur eine leicht veränderte Version eines älteren Wirkstoffs, hatte das Patentamt geltend gemacht. Dem schlossen sich nun die Richter an. Nach dem indischen Patentrecht von 2005 werden Mittel in Indien nur geschützt, wenn eine „erhöhte therapeutische Wirksamkeit“ nachweisbar ist. So soll das „Evergreening“ verhindert werden, also die Verlängerung des Patentschutzes mit nur minimalen Veränderungen zum vorher patentierten Wirkstoff.Novartis steht auf dem Standpunkt, dass Glivec sehr wohl ein neues Medikament sei und eine „bahnbrechendes Krebsbehandlung“ bei Leukämie möglich mache. In fast 40 Ländern habe das Unternehmen dafür auch Patente erhalten. Indiens Pharmaunternehmen, die sich auf das Kopieren von bestehenden Präparaten spezialisiert haben, begrüßten das Urteil. Sie können damit nach dem Ablauf der meist 20-jährigen Patentfrist die Präparate als Generika herstellen und zu einem Bruchteil des Original-Preises verkaufen. Pratibha Singh, Anwältin des Generikaherstellers Cipla, sprach von einem „Präzedenzfall“.apa/dpa