<BR /><BR />Nach geltender Regelung müssen alle von Unternehmen organisierten Gewinnspiele und Prämienaktionen spätestens 15 Tage vor ihrer Veröffentlichung oder Bewerbung dem Ministerium für Unternehmen gemeldet werden – und zwar über das telematische System „PREMA on-line“ auf <a href="https://www.impresainungiorno.gov.it/de/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">www.impresainungiorno.gov.it.</a><BR /><BR />Betroffen sind nicht nur klassische Gewinnspiele mit Papier-Teilnahmekarten. Auch Online-Gewinnspiele (z. B. über Facebook oder Instagram), Geschicklichkeitswettbewerbe, Ratespiele, Rubbellose und ähnliche Aktionen müssen gemeldet werden, erinnert die Handelskammer. <BR /><BR /> Auch die von Vereinen und Non-Profit-Organisationen organisierten „örtlichen Glückspiele“ wie Lotterien, Tombolas, Glückstöpfe und Wohltätigkeitsverlosungen, bei denen Lose verkauft werden, unterliegen der Meldepflicht, heißt es weiter. Die Zuständigkeit liege jedoch bei der jeweiligen Gemeinde.<h3> Hohe Strafen bei Verstößen</h3>Wer die Meldung verspätet oder gar nicht vornimmt, riskiert Verwaltungsstrafen zwischen 2.065,83 Euro und 10.329,14 Euro.<BR /><BR />Die Ermittlung der Gewinnerinnen und Gewinner wird in der Regel von einem Notar oder einem Verantwortlichen für den Schutz des Endverbrauchers beaufsichtigt.<h3> Unterstützung durch die Handelskammer</h3>„Die Handelskammer Bozen informiert Südtiroler Unternehmen umfassend über die Meldung von Prämienveranstaltungen, insbesondere zu Gewinnspielen. Auf unserer Webseite finden sich dazu detaillierte Hinweise“, erklärt Karin Pichler von der Handelskammer Bozen.