ZH hatte ein Ausgleichsverfahren angestrebt und deshalb gegen die Entscheidung des Gerichts Rekurs eingelegt. Jetzt hat die Bozner Sektion des Oberlandesgerichts Trient den Rekurs abgelehnt und damit die Entscheidungen des Landesgerichtes Bozen bestätigt.“Somit bleibt die erste Verhandlung für die Bildung des Schuldenstandes, die schon laut Konkurseröffungsurteil für den 10. Juni anberaumt worden war, aufrecht”, so das Oberlandesgericht.Die Verbindlichkeiten der ZH belaufen sich laut dem hinterlegten Sanierungsplan auf rund 110 Millionen Euro. Der Löwenanteil davon entfällt mit rund 43 Millionen Euro auf die Lieferanten und 38 Millionen Euro auf die Banken. stol