Wer sein Haus oder seine Wohnung verkaufen will, aber keinen Energieausweis vorlegen kann, für den gibt's ab jetzt keinen Ausweg mehr: Eine Änderung der entsprechenden Ermächtigungsverordnung wird dieser Tage im Amtsblatt veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft, wie der Präsident der Notariatskammer Bozen, Walter Crepaz informiert.