Donnerstag, 12. April 2018
Ohne Baustellenvorankündigung keine Steuerabzüge
Gemäß den Normen, welche die Steuerabzüge bei energetischen Sanierungen oder Restaurierungsarbeiten regeln, muss vor Beginn aller Arbeiten dem zuständigen Sanitätsbetrieb eine Baustellenvorankündigung geschickt werden – in der Provinz Bozen muss die Meldung an das Arbeitsinspektorat gemacht werden.
Seit dem 1. April kann diese Meldung nur mehr in telematischer Form, also über das Internet, gemacht werden. - Foto: © shutterstock