Das Oberlandesgericht (OLG) Wien stellte laut „Falter“ fest, dass die Automaten des Unternehmens gegen das Glücksspielgesetz verstoßen.Ein Automatenaufsteller hatte Novomatic wegen deren „Actiontaste“ verklagt. Novomatic will gegen das OLG-Urteil berufen, hält es für eine „Fehlentscheidung“.Der Kläger fühlte sich von Novomatic geschädigt und brachte eine Klage nach Wettbewerbsgesetz ein.Seine Argumentation: Er halte sich mit seinen Spielautomaten bei Einsatz (50 Cent) und Gewinn (maximal 20 Euro pro Spiel) an das Gesetz, während der Konkurrent mit seinen Geräten verbotenerweise Spieler abkassieren könne.apa