Mittwoch, 9. November 2016

Online einkaufen, online beschweren

Wer online einkauft hat das Recht, sich auch online zu beschweren. Jedes Unternehmen, das einen Online-Shop führt, ist gesetzlich dazu verpflichtet, eine Schlichtungsstelle zu bestimmen und auf seinen Internetseiten anzuführen, an wen sich die Konsumenten wenden können. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) und die Handelskammer Bozen haben eine solche Online-Schlichtungsstelle nun eingerichtet.

Foto: © shutterstock









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by