Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen klärt auf, was man tun kann.<BR /><BR />Dank des Rücktrittsrechts der Europäischen Union, auch Widerrufsrecht genannt, können Verbraucher von den meisten Onlinekäufen innerhalb von 14 Tagen zurücktreten. Allerdings gibt es Ausnahmen, die beim Einkaufen im Internet zu beachten sind.<h3> Für wen gilt das Rücktrittsrecht?</h3>Das Rücktrittsrecht greift ausschließlich bei Fernabsatzverträgen, also bei Kaufverträgen, die über Fernkommunikationsmittel wie das Internet, Telefon oder per E-Mail abgeschlossen wurden, informiert das EVZ. Es gilt nicht für Käufe, die direkt in einem Geschäft getätigt werden. In solchen Fällen räumen viele Händler jedoch freiwillig ein Rückgaberecht ein.<BR /><BR />Um vom Recht Gebrauch zu machen, müssen Verbraucher die Händler spätestens 14 Tage nach Erhalt der Ware über ihre Rücktrittsabsicht informieren. Die Mitteilung kann schriftlich per E-Mail erfolgen, um den Zeitpunkt der Erklärung nachweisen zu können. Ein Grund muss dabei nicht angegeben werden.<BR /><BR />Besondere Regeln gelten bei Haustürgeschäften oder Werbeveranstaltungen, wie den berüchtigten Kaffeefahrten. Hier verlängert sich die Rücktrittsfrist auf 30 Tage.<h3> Wer trägt die Kosten für den Rückversand?</h3>Die Rücksendekosten trägt laut EVZ grundsätzlich der Verbraucher oder die Verbraucherin, es sei denn, der Händler hat kostenfreie Rücksendungen ausdrücklich angeboten. Viele Online-Shops stellen vorgefertigte Rücksendeetiketten zur Verfügung. In jedem Fall sollten Kunden die Rückgabebedingungen des jeweiligen Unternehmens prüfen.<BR /><BR />Nach der Rücktrittserklärung müssen die Waren unbeschädigt und spätestens 14 Tage nach Abgabe der Erklärung zurückgesendet werden. Waren dürfen getestet oder ausprobiert werden, jedoch nur in einem Maße, das den Wert der Produkte nicht mindert. Ansonsten kann der Händler eine Reduzierung des erstatteten Betrags vornehmen.<BR /><BR />Die Rückerstattung des Kaufpreises muss innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Rücktrittserklärung erfolgen. Händler dürfen die Erstattung jedoch bis zum Nachweis der Rücksendung zurückhalten.<h3> Ausnahmen vom Rücktrittsrecht</h3>Einige Produkte und Dienstleistungen sind von diesem Rücktrittsrecht ausgenommen. Dazu gehören: personalisierte oder maßgefertigte Produkte, wie gravierte Schmuckstücke, unversiegelte Hygiene- und Gesundheitsprodukte, wie Zahnbürsten oder Medikamente, digitale Inhalte, wenn sie bereits heruntergeladen oder aufgerufen wurden.<BR /><BR />Wichtig zu beachten: Dienstleistungen, die an ein spezifisches Datum gebunden sind, wie Reisen, Hotelbuchungen, Veranstaltungstickets oder Mietwagen sind ebenfalls vom Rücktrittsrecht ausgenommen. <BR /><BR />„Ein Produkt kann auch nach Ablauf der 14-tägigen Frist zurückgegeben werden, wenn es fehlerhaft ist“, erinnert Maria Grazia Pisanò, Direktorin des Europäischen Verbraucherzentrums Italien.<BR /><BR />„Wenn sich ein Produkt als fehlerhaft erweist, hat man das Recht auf Nachbesserung, Ersatz oder Rückerstattung, wenn die ersten beiden Rechtsmittel nicht zur Verfügung stehen. Es ist wichtig, dieses Recht in Anspruch zu nehmen, da einige Geschäfte versuchen könnten, es aufgrund der von ihnen gewährten Rabatte zu verweigern“, informiert die Direktorin des EVZ Italien.