Lesen Sie hier, wie die Pflicht umgesetzt werden soll und für welche Freiberufler, Unternehmen und Selbstständige sie nicht sofort gilt.<BR /><BR />Der Umstieg auf elektronische Rechnung ist in Italien für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmen, die ins Pauschalsteuersystem oder die alte Mindeststeuerregelung fallen, ab dem 1. Juli verpflichtend. Dabei gilt die Verpflichtung aber nicht sofort für alle.<BR /><BR />Betroffen sind Steuerpflichtige, die einen fixen Steuersatz in Höhe von 15 Prozent (5 Prozent bei Neugründungen) auf die erzielten Einnahmen oder Vergütungen zahlen (nach einem pauschalen oder analytischen Abzug der Kosten, je nach Regelung: pauschaler Satz oder altes Minimum). Ausschlaggebend dafür, ob die Pflicht sofort gilt oder erst ab dem 1. Jänner 2024, ist die Berechnung der Einnahmen und Vergütungen.<BR /><BR />Laut Angaben der italienischen Wirtschaftszeitung „Il Sole 24 Ore“ dürften in Italien rund 800.000 Steuerpflichtige von der neuen Regelung ab 1. Juli betroffen sein.<h3> Ausnahmeregelung: Die 25.000-Euro-Grenze</h3>In der ersten Phase der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsausstellung, die auf jeden Fall bis zum Ende des Jahres 2023 laufen soll, ist die Möglichkeit vorgesehen, weiterhin analoge Rechnungen auszustellen und damit nicht das Austauschsystem der Agentur für Einnahmen (Sid) zu durchlaufen. Um diese Ausnahmeregelung geltend zu machen, muss eine Überprüfung der jährlichen Einnahmen oder Vergütungen für das Jahr 2021 durchgeführt werden.<BR /><BR />Überschreiten diese nicht die Grenze von 25.000 Euro, können wie bisher analoge Rechnungen ausgestellt werden. Wird diese Grenze hingegen überschritten, besteht ab dem 1. Juli die Pflicht zur elektronischen Rechnung.<BR /><BR />Zu beachten gilt: Wird mehr als eine Tätigkeit ausgeübt (mit unterschiedlichen Ateco-Codes), muss die Summe der Einnahmen und Gebühren für alle Tätigkeiten berücksichtigt werden. Unternehmen, die im Jahr 2021 noch keine Umsätze/Erträge erzielt haben, können die Einführung der elektronischen Rechnung noch bis 2024 verschieben.<BR /><BR /><BR />