In Italien liegt das gesetzliche Renteneintrittsalter bei 67 Jahren – im europäischen Vergleich relativ hoch. Deshalb versucht man immer wieder Lösungen für eine früheren Renteneintritt – oder wie es oft heißt, einen flexibleren Ausstieg aus dem Arbeitsleben – zu ermöglichen, ohne gleichzeitig die Pensionskassen überzustrapazieren. Daher will die Regierung auch eine erneute Rentenreform angehen. <BR />Bis es so weit ist, hat sie in der Zwischenzeit im letzten Haushaltsgesetz einige Neuerungen für potenzielle Frührentner eingeführt: So löst heuer die Frührente nach der Quote 102 die Quote 100 ab, die Sozialrente (Ape sociale) wird für mehr Menschen zugänglich sein und die Frauenregelung wurde für ein weiteres Jahr verlängert. <BR /><BR /><b>Quote 102 eingeführt</b><BR /><BR />„Die größte Neuigkeit ist sicher die vorgezogene Rente nach der Quote 102“, erklärt Rentenexperte Helmuth Renzler. <BR />Die Regierung Conte hatte bekanntlich 2019 die Quote 100 versuchsweise für 3 Jahre eingeführt: Man musste mindestens 62 Jahre alt und 38 Jahre lang rentenversichert gewesen sein – die Summe aus beiden ergibt 100 –, um in Rente gehen zu können. Nachdem die 3 Jahre abgelaufen sind, stellte sich daher die Frage: Soll die Quote 100 verlängert werden oder nicht? Nachdem sich der Ansturm auf diese Form der Frühpensionierung allerdings in Grenzen gehalten hatte, man sie aber nicht ersatzlos streichen wollte, wurde mit dem Haushaltsgesetz 2022 als Übergangslösung die Quote 102 geschaffen. <BR /><BR />Konkret heißt das: „Man kann mit 64 Jahren aus dem Arbeitsleben ausscheiden – also 3 Jahre vor dem normalen Renteneintrittsalter – wenn man mindestens 38 Beitragsjahre vorweisen kann. Diese Regelung ist vorerst nur für das Jahr 2022 vorgesehen“, so Renzler.<BR /><BR />Nach Schätzungen der Regierung werden italienweit 16.800 Arbeitnehmer heuer mit der Quote 102 in Rente gehen können, 23.000 werden es im Jahr 2023, 15.000 im Jahr 2024 und 5500 im Jahr 2025 sein. Denn genauso wie bei der Quote 100 gilt auch für die Quote 102: „Wer die Voraussetzungen innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums erreicht, kann dann zu jedem beliebigen Zeitpunkt seinen Ruhestand antreten. Anders ausgedrückt: Wer innerhalb 31. Dezember 2022 mindestens 64 Jahre alt ist und 38 Versicherungsjahre erreicht, kann sofort oder im nächsten Jahr oder später in Rente gehen.“ <BR /><BR />Was man bei der Quote 100 und der Quote 102 berücksichtigen sollte: „Wer sich dafür entscheidet, darf nach der Pensionierung nur mehr eine freie gelegentliche Mitarbeit ausüben und nicht mehr als 5000 Euro brutto verdienen“, erklärt der Rentenprofi. <BR /><BR /><b>Frauenregelung verlängert</b><BR /><BR />Alles beim Alten bleibt indes bei der Frauenregelung, die mit dem Haushaltsgesetz 2022 verlängert wurde. Arbeitnehmerinnen können demnach im Jahr 2022 mit 58 Jahren, Selbständige mit 59 Jahren, und mit 35 Beitragsjahren in Rente gehen. <BR /><BR />Wichtig zu wissen: Das Renteneintrittsfenster ist bei der Frauenregelung relativ spät angesetzt. Wenn man die Voraussetzungen erreicht hat, muss man 12 Monate (Lohnabhängige) bzw. 18 Monate (Selbstständige) warten, bis man tatsächlich in Rente gehen kann. Und: Die Rente nach der Frauenregelung wird zur Gänze nach dem beitragsbezogenen System berechnet, was finanzielle Nachteile bedeutet. <BR /><BR />„Deshalb sollte man sich überlegen, ob es sinnvoll ist, die Frauenregelung zu nutzen, wenn man unter Umständen vielleicht schlussendlich doch nur ein Jahr früher in Rente gehen kann als mit der normalen vorzeitigen Altersrente – zumal die Rente nach der Frauenregelung ja gut 27 bis 36 Prozent geringer ausfällt“, gibt Helmuth Renzler zu bedenken. <BR /><BR /><b>Sozialrente ausgeweitet</b><BR /><BR />Um ein Jahr verlängert wurde mit dem Haushaltsgesetz 2022 auch die Sozialrente (Ape sociale), die obendrein ausgebaut wurde und somit für mehr Menschen möglich sein wird. <BR /><BR />Um diese Art der Frührente können weiterhin Arbeitnehmer ansuchen, die arbeitslos sind, oder die eine Zivilinvalidität von mindestens 74 Prozent aufweisen, oder die jemanden, der im selben Haushalt zusammenlebt, betreuen. Sie müssen lediglich 30 Versicherungsjahre nachweisen, um dann mit der „Ape Sociale“ mit 63 Jahren in Rente gehen zu können. <BR /><BR />Möglich ist diese Sozialrente aber auch für Arbeitnehmer, die in besonders beschwerlichen Berufen tätig sind, zum Beispiel Kranführer und Lkw-Fahrer. Sie müssen 36 Beitragsjahre vorweisen, um mit 63 Jahren in Rente gehen zu können.<BR /><BR />Neu ist: Die Tätigkeiten, die als besonders belastend eingestuft werden, wurden mit dem Haushaltsgesetz ausgeweitet. So zählen nun unter anderem auch Handwerker, Lagerverwalter und Grundschullehrer dazu. <BR /><BR />Ebenso neu: Auch Bauarbeiter können die Sozialrente nutzen, wenn sie 63 Jahre alt sind und 32 Rentenversicherungsjahre vorweisen können. <BR /><BR />Was man bei der „Ape sociale“ wissen muss: „Man bekommt monatlich nur 1500 Euro brutto an Rente bis man 67 Jahre alt ist und die normale Altersrente bezieht“, erklärt Renzler.<BR /><BR />Daneben bleiben die bisher bekannten Möglichkeiten, in Rente zu gehen, bestehen, allen voran die normale Altersrente. Das heißt, Männer und Frauen aus der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst beziehen sie weiterhin mit 67 Jahren (und mindestens 20 Beitragsjahren). Bestehen bleibt auch die vorzeitige Altersrente, die man unabhängig vom Alter als Mann mit 42 Jahren und 10 Monaten an Rentenversicherungszeiten und als Frau mit 41 Jahren und 10 Monaten nutzen kann. Weiterhin möglich sind auch die Frührente für frühe Berufseinsteiger und jene für Arbeitnehmer in beschwerlichen Berufen und Nachtarbeiter.<BR /><BR /> <div class="embed-box"><div class="container-wrapper-genially" style="position: relative; min-height: 400px; max-width: 100%;"><img src="https://img.genial.ly/5fd380c29270490f70f47a03/f30fb79b-ab39-43a4-b16e-6acb3b0565c8.jpeg" class="loader-genially" style="position: absolute; top: 0; right: 0; bottom: 0; left: 0; margin-top: auto; margin-right: auto; margin-bottom: auto; margin-left: auto; z-index: 1;width: 80px; height: 80px;"/><div id="61e943b3981b550012bcf09e" class="genially-embed" style="margin: 0px auto; position: relative; height: auto; width: 100%;"></div></div><script>(function (d) { var js, id = "genially-embed-js", ref = d.getElementsByTagName("script")[0]; if (d.getElementById(id)) { return; } js = d.createElement("script"); js.id = id; js.async = true; js.src = "https://view.genial.ly/static/embed/embed.js"; ref.parentNode.insertBefore(js, ref); }(document));</script></div> <BR /><BR />Bestehen bleibt auch die Möglichkeit, schon mit 64 Jahren und nur 20 Versicherungsjahren in Rente zu gehen, sofern man nach 1996 das erste Mal rentenversichert war. Allerdings muss man in dem Fall richtig gut verdient haben. Denn Bedingung ist weiterhin, dass die Rente nicht unter dem 2,8-Fachen des aktuellen Sozialgeldes liegen darf, sie darf also nicht weniger als rund 1300 Euro brutto betragen. „Dafür müsste man in seinem Arbeitsleben 300.000 Euro an Beiträgen eingezahlt haben, das ist fast unmöglich zu erreichen“, weiß Helmuth Renzler. <BR /><BR /><b>Was bringt die Zukunft?</b><BR /><BR />Heuer wollen Regierung und Sozialpartner eine richtige Rentenreform angehen. Erste Gespräche haben bereits begonnen. Ziel ist es vor allem, die Fornero-Reform aus dem Jahr 2011 zu ersetzen. „Es wird also in erster Linie darum gehen, ein flexibles Renteneintrittsalter zu finden“, erklärt Rentenexperte Renzler. Aber auch eine garantierte Rente, sprich eine Art Mindestrente, für die Jugend, die besonders in prekären Arbeitsverhältnissen beschäftigt ist, steht zur Diskussion.<BR /><BR /><BR />