<BR />Ins Firmen-Postfach flattert eine E-Mail. Der Absender ist scheinbar das italienische Handelsregister – zumindest auf den ersten Blick. Die Nachricht fordert dazu auf, die angeführten Unternehmensdaten zu prüfen, mit einer Unterschrift zu bestätigen und innerhalb einer kurzen Frist zurückzusenden. Weil die Daten korrekt sind, unterschreiben viele das Formular. Doch wenig später folgt die Überraschung: eine satte Zahlungsaufforderung. <BR /><BR />Gemeldet hat sich nicht das Handelsregister, sondern eine Firma mit Sitz in Spanien namens Novo Ad Marketing. Und worunter man seine Unterschrift gesetzt hat, war keine Datenbestätigung, sondern ein Kaufvertrag für die kostenpflichtige Veröffentlichung der Firmendaten auf ihrem privaten Online-Portal. Die Kosten dafür: 89 Euro pro Monat für zwei Jahre, steht am Ende im Kleingedruckten.<BR /><BR />Nach Angaben der Handelskammer Bozen tauchen solche E-Mails derzeit wieder vermehrt auf. Neu ist die Vorgehensweise nicht. „Es ist eine altbekannte Masche“, sagt Ivo Morelato von der Handelskammer. Derartige Fälle seien bereits in der Vergangenheit in Italien und darüber hinaus bekannt geworden und auch in Südtirol tappten einige Betriebe in die Abo-Falle. Vor der spanischen Firma warnt auch die österreichische Wirtschaftskammer in einem Rundschreiben. <h3> Auf Details achten</h3>Perfide ist die Masche vor allem deshalb, weil diese Firma suggeriert, eine öffentliche Institution zu sein. E-Mail- und Internetadresse ähneln stark jener des offiziellen Handelsregisters. Erst bei genauerem Hinsehen fällt der entscheidende Unterschied auf: Während das offizielle Handelsregister unter „registroimprese.it“ erreichbar ist, verwendet die spanische Firma die ähnlich klingende Domain „registrodatiimprese.it“. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. <BR /><BR />„Hinzu kommt, dass häufig Unternehmen angeschrieben werden, die erst vor Kurzem Änderungen im Handelsregister vorgenommen haben“, erklärt Morelato. Dadurch wirkt die Aufforderung besonders glaubwürdig.<BR /><BR />Die Handelskammer rät deshalb, derartige Schreiben genau zu prüfen und Zahlungsaufforderungen keinesfalls vorschnell zu begleichen. Im Zweifel soll man den Absender kontaktieren, um die Echtheit zu überprüfen. Die wichtigste Botschaft aber lautet vor allem: Immer das Kleingedruckte lesen.