„Dieser Beschluss ist schlichtweg inakzeptabel, wenn man die Grundsätze des LTEK näher betrachtet“, betont Pinzger. Im LTEK sei es klares Ziel, die Beherbergungskapazitäten neu zu steuern, auch im Kontext der Bettenerhebungen, der Besucherstromlenkungen, oder des touristischen Verkehrsaufkommens.<BR /><BR />„Bis auf Gegenbeweis sind auch jene Gäste, die in Urlaub-auf-den-Bauernhof-Betrieben und anderen nicht gewerblichen Strukturen nächtigen, Teil der Gesamtgästeanzahl und somit auch Teil aller damit verbundenen Herausforderungen“, so Pinzger. <BR /><BR />„Es ist somit keineswegs nachvollziehbar, warum die Urlaub-auf-dem-Bauernhof-Betriebe und die anderen nichtgewerblichen Strukturen von einem Gesamtsteuerungssystem des Bettenangebotes ausgenommen werden sollten.“<BR /><BR /> Überdies weist der HGV darauf hin, dass die gewerblichen Beherbergungsbetriebe in Südtirol seit geraumer Zeit keine quantitative Erweiterung mehr durchführen können. <a href="https://www.stol.it/artikel/politik/hotellerie-nicht-vom-bettenstopp-ausgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Siehe dazu einen eigenen Bericht auf STOL.</a><BR /><BR />„Daher kann die Antwort hier nur lauten, dass sämtliche Beherbergungsformen, gewerbliche wie nicht gewerbliche, in diesem System gleichermaßen berücksichtigt und entsprechend gesteuert werden müssen“, so Pinzger. <BR /><BR />„Wir hoffen nun, dass das Plenum des Südtiroler Landtages unsere ganzheitliche Ausrichtung teilt und somit die Entscheidung des zuständigen Gesetzgebungsausschusses entsprechend revidiert“, betont der HGV-Präsident. <BR />