Im Haushaltsgesetz enthalten sind auch einige Maßnahmen, die der Bekämpfung der Steuerhinterziehung dienen sollen. Im Mittelpunkt dabei stehen einmal mehr POS-Geräte, über die Kartenzahlungen abgewickelt werden können. Und zwar gleich in doppelter Hinsicht: Einerseits sollen Betriebe steuerliche Abzüge nur mehr nutzen können, wenn sie elektronische Zahlungsmethoden verwenden (Kredit- und Bankomatkarte). Dies gilt etwa für Ausgaben im Zusammenhang mit Repräsentationskosten oder Taxifahrten. „Diese Regelung soll die Transparenz bei Unternehmensausgaben erhöhen und sicherstellen, dass alle steuerlich absetzbaren Kosten auch tatsächlich nachvollziehbar sind“, heißt es vonseiten der Regierung. <h3> Zwei Kartenlesegeräte</h3>Andererseits wird auch der Gebrauch der Kartenlesegeräte (POS) in der Praxis strenger reglementiert. Der Hintergrund: Laut Angaben der Finanzbehörde nutzen gar einige Geschäftsinhaber, darunter Restaurantbetreiber, Taxifahrer und Einzelhändler, eine illegale Methode, um ihre Einnahmen mittels POS zu verschleiern. Der Trick besteht darin, 2 POS-Geräte zu verwenden. Das erste ist das offizielle, auf das die steuerlich relevanten Transaktionen gebucht werden. Das zweite Gerät, oft mit einem ausländischen Konto verknüpft, wird genutzt, um Einnahmen am Fiskus vorbeizuschleusen. Diese Zahlungen sind für die Behörden nahezu unsichtbar, da sie nicht in den Buchhaltungsunterlagen des Unternehmens auftauchen.<BR /><BR />Ein häufig angewendeter Kniff besteht darin, die Transaktionen über anonyme Prepaid-SIM-Karten abzuwickeln. Dazu muss man wissen: Der Zusammenhang zwischen einem POS-Gerät und einer SIM-Karte besteht darin, dass viele POS-Geräte eine SIM-Karte verwenden, um Zahlungen über mobile Netzwerke abzuwickeln. POS-Betrüger verwenden SIM-Karten, die nicht auf den eigenen Namen oder jenen des Betriebs registriert sind, sondern auf einen falschen Namen oder jenen eines Strohmannes. Da solche Methoden nicht ohne physische Kontrollen durch die Finanzpolizei entdeckt werden können, bleibt diese Art der Steuerhinterziehung eine Herausforderung für die Behörden.<h3> Verpflichtende Verknüpfung mit Registrierkassen</h3>Um diese illegalen Praktiken zu bekämpfen, wird laut Vize-Minister Maurizio Leo die Verknüpfung der POS-Geräte mit den Registrierkassen zur Pflicht gemacht. Damit soll jede Kartenzahlung automatisch erfasst und in der Buchhaltung des Geschäfts festgehalten werden. Dieses System soll es erheblich erschweren, illegale POS-Geräte zu verwenden, die nicht mit den offiziellen Buchhaltungsdaten übereinstimmen.<BR /><BR />Trotz dieser neuen Regelungen bleibt es eine Herausforderung, die steuerliche Umgehung durch die Nutzung illegaler POS-Geräte vollständig zu unterbinden. Die Finanzpolizei kann Betrugsfälle meist nur dann aufdecken, wenn sie auf frischer Tat ertappt werden, also etwa während der Nutzung eines illegalen POS-Geräts. In anderen Fällen bleibt die Steuerhinterziehung aufgrund der komplexen Struktur der verwendeten Konten und Geräte schwer nachvollziehbar.<h3> Wie Verbraucher den Betrug erkennen</h3>Für Verbraucher ist es ebenfalls schwer, diese Machenschaften zu erkennen. Eine Möglichkeit besteht darin, auf die Belege der Kartenzahlung zu achten, die verdächtig erscheinen könnten, wenn sie ausländische Angaben enthalten. Zudem wird dazu geraten, immer einen Steuerbeleg („scontrino fiscale“) zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Zahlung auch ordnungsgemäß erfasst wurde. Mit einer Bestätigung der erfolgten Kartenzahlung sollte man sich nicht zufriedengeben.