In Italien gib es zwar schon länger eine POS-Verpflichtung, nun wird aber erstmals bei Verstößen auch gestraft.<BR /><BR />Die Verpflichtung Zahlungen per Bankomat, Kredit- oder Pre-Paid-Karte zu akzeptieren besteht für Händler und Gewerbetreibende in Italien eigentlich bereits seit dem Jahr 2013. Allerdings gab es bisher keine Strafe bei Nicht-Einhaltung dieser Pflicht.<BR /><BR />Das ändert sich durch einen Beschluss der italienischen Regierung, der bereits Mitte April mittels Dekret gefasst wurde. Mit dem Stichtag 30. Juni wird die POS-Verpflichtung kontrolliert – und Händler, die keine Kredit- oder Bankomatkarte annehmen bestraft.<BR /><b><BR />Wie sehen die Strafen aus?</b><BR /><BR />Für jede verweigerte Zahlung setzt es ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro. Dazu kommen außerdem 4 Prozent der Transaktion selbst. Eine reduzierte Zahlung (wie in der Regel vorgesehen, wenn diese innerhalb von 60 Tagen nach dem Verstoß erfolgt) ist ausgeschlossen.<BR /><BR />Allerdings gibt es auch ein Szenario, das Straffreiheit vorsieht: Die Sanktion gilt nicht „bei objektiver technischer Unmöglichkeit“, Kartenzahlungen über POS zu empfangen. Dabei muss geklärt werden, um welche Fälle es sich konkret handelt: Etwa um vorübergehende Verbindungsprobleme oder technische Störungen des Geräts.<BR /><BR /><b>Wie wird kontrolliert?</b><BR /><BR />Die Kontrollen werden von der Kriminalpolizei sowie „Vollzugsorganen“ durchgeführt. Es ist aber zu erwarten, dass sich die Sanktionen nur schwer durchsetzen lassen werden: In den meisten Fällen wird die Durchsetzung der Verpflichtung von einer Meldung des Kunden abhängen.<BR /><BR />