Davon betroffen sind alle Betriebspraktika, welche die Abteilung Arbeit genehmigt, einschließlich der Sommerpraktika und jene für benachteiligte Personen. Der Dienst ist über das Portal ProPraktika hier abrufbar.Das digitale Verfahren für die Genehmigung von Betriebspraktika steht ab 27. April 2017 zur Verfügung. Anträge auf Papier sind danach nicht mehr möglich. Die Bearbeitungszeiten sollen durch das neue Verfahren wesentlich beschleunigt werden. „Das neue Angebot ist von den Wirtschaftsverbänden gut aufgenommen worden und wir sind überzeugt davon, damit als Arbeitsverwaltung noch effizienter zu werden“, sagt Martha Stocker, Landesrätin für Arbeit.lpa/stol