”Die Gefahr ist, dass durch die Patente auf Braugerste die Züchtung insgesamt eingeschränkt wird”, sagte Klaus Möller, Geschäftsführer der Hirter Brauerei am Montag im Gespräch mit der APA. 2016 hatte das EPA drei Patente auf konventionell gezüchtete Braugerste und das daraus produzierte Bier an die Braukonzerne erteilt.Die Organisationen, die Einspruch erheben, sind dagegen, dass es Patentierungen auf Leben - in diesem Fall die Braugerste - geben kann.Die Verwendung bestimmter Gerstesorten soll verboten werden”Es gibt die Möglichkeit, dass Heineken/Carlsberg in Weiterer Folge die Verwendung von bestimmten Gersten untersagen, weil sie das Patent darauf haben”, warnt Möller. „Es kann eine Marktmacht entstehen, die verhindert werden muss, weil sie unkontrollierbar wäre.”Für die Konzerne könnten zudem Kostenvorteile aufgrund von Produktionsvorteilen entstehen, die andere Brauereien nicht hätten. Das könne sich nicht nur auf den Bierpreis für den Endkunden niederschlagen, sondern es könne auch passieren, dass gewisse Geschmacksrichtungen nicht mehr anzubieten wären, so der Manager der Kärntner Privatbrauerei Hirt.”Unter normalem Hausverstand müsste den Einsprüchen Folge geleistet werden”, hofft Möller. Und wenn nicht? „Dann kann dem Ganzen nur mehr die Politik einen Riegel vorschieben.”apa