Die Regelung sieht vor, dass das Sicherheitspersonal innerhalb 31. Dezember 2011 in ein eigenes Verzeichnis eingetragen werden muss. Dieses wird in der Quästur Bozen geführt. Voraussetzung für die Eintragung ist der Besuch eines Kurses.Da bei vielen Lokalbetreibern Unsicherheit und auch Unklarheit über das zu Jahresende in Kraft tretende Gesetz zur Regelung des Personals für Kontrolldienste herrscht, stellten Vertreter der Quästur Bozen die Einzelheiten in Form einer Präsentation dar. Die Polizei hat die Anwesenden auch auf die einzuhaltenden Sicherheits- und Brandschutzvorschriften aufmerksam gemacht.Bei der Veranstaltung ergab sich zudem für die Lokalbetreiber die Möglichkeit, offene Fragen direkt mit den Behörden zu klären.