Viele Kreditnehmer müssen jetzt im Jänner mit einer unerfreulichen Überraschung rechnen. Aber es gibt mehrere Möglichkeiten, um die Kreditraten doch noch auf erträglichem Niveau zu halten. <BR /><BR /><BR />Vor allem die Raten bei Darlehen mit variablem Zinssatz können nach der Anhebung des EZB-Leitzinses mit einem Schlag stark ansteigen, wie das Rechenbeispiel der Südtiroler Verbraucherzentrale (VZS) veranschaulicht. <BR /><BR />Hierbei wird von einem Darlehensbetrag von 100.000 Euro mit 20 Jahren Laufzeit ausgegangen (Spread 1,2 Prozent, Zinssatz Euribor gerundet auf den nächsten Viertel-Punkt). Im Jahre 2022 betrugen die monatlichen Raten 468,87 Euro, unterm Strich wären für den gesamten Kredit bei gleichbleibenden Konditionen rund 112.500 Euro angefallen. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="851375_image" /></div> <BR /><BR />Diese Summe hat sich durch die Anpassungen der Zinsen im Jänner 2023 allerdings schlagartig erhöht: Die monatlichen Ratenzahlungen haben sich um 127,61 Euro auf beinahe 600 Euro erhöht, folglich sind unterm Strich letztlich fast 136.000 Euro an Gesamtkosten zu berappen.<BR /><BR /> Wie Gunde Bauhofer von der Verbraucherzentrale betont, handelt es sich hier um ein vereinfachtes Rechenbeispiel zur Veranschaulichung. Zusatzkosten für das Rateninkasso oder weitere Abänderungen im zeitlichen Verlauf sind der Einfachheit halber hier nicht einkalkuliert.<BR />Jedoch zeigt dieses Beispiel, wie sehr die Kosten durch die Erhöhung der Kreditraten ansteigen können. Es liegt auf der Hand, dass derartige Entwicklungen viele Schuldner schnell überfordern. <h3> Mit der Bank neu verhandeln</h3>Sie sollten deshalb wissen, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, dieses Wohnbau-Darlehen loszuwerden, versichert die Verbraucherschützerin und spricht dabei von Rettungsankern. So gibt es die Möglichkeit einer <b>Neuverhandlung</b> mit der Bank, bei der das Darlehen läuft. Hierbei reiche eine Privaturkunde, die Bank dürfe keine weiteren Spesen verlangen, Änderungen seien beim Zinssatz (etwa von variabel zu einer Fixverzinsung), beim Spread oder bei der Dauer möglich.<BR /><BR />Im Falle einer sogenannten <b>Surrogation</b> – also der Überschreibung des Darlehens auf eine andere Bank – können ebenso Änderungen beim Zinssatz, Spread und Laufzeit vorgenommen werden, jedoch nicht beim zu tilgenden Kapital. Möglich ist zudem die Tilgung des Darlehens mitsamt dazugehöriger Hypothek, sodass man ein neues Darlehen mit neuer Hypothek bei einer anderen Bank aufnimmt. Hierfür ist ein notarieller Akt nötig, außerdem kann eine Tilgungspönale anfallen. Zudem entstehen für das neue Darlehen in der Regel zusätzliche Kosten. <BR /><BR />Ein weiterer „Rettungsanker“ wurde mit dem Haushaltsgesetz 2023 eingeführt, dabei wird ein <a href="https://www.stol.it/artikel/wirtschaft/kredit-wer-darf-vom-variablen-zum-guenstigeren-fixen-zinssatz-wechselnhttps://www.stol.it/artikel/wirtschaft/kredit-wer-darf-vom-variablen-zum-guenstigeren-fixen-zinssatz-wechseln" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wechsel vom variablen Euribor-Parameter zu einem fixen (IRS)</a> ermöglicht, wobei der Spread gleich bleibt. Hierfür sind mehrere Voraussetzungen notwendig, so etwa eine Darlehenssumme von unter 200.000 Euro, Darlehensnehmer mit einer ISEE-Erklärung von unter 35.000 Euro sowie kein bis dato festgestellter Zahlungsverzug.<BR />