Die Landesregierung sieht im neuen Raumordnungsgesetz einen Wertausgleich für die Umwidmung von Agrar- in Baugrund vor. Dieser muss vom Grundstückseigentümer bei der Umwidmung an die öffentliche Hand entrichtet werden und ist im Gesetzesentwurf mit 30 Prozent beziffert. Die Gewerkschaften fordern 50 Prozent.Immobilienpreise werden nach oben gedrücktDie Handelskammer Bozen nimmt Stellung zu der kürzlich erschienenen Pressemitteilung der Südtiroler Gewerkschaftsbünde in Bezug auf den Wertausgleich im Raumordnungsgesetz. Folgende Argumente sind aus der Sicht der Wirtschaft in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen:a) Der Wertausgleich wird mit hoher Wahrscheinlichkeit die bereits hohen Immobilienpreise weiter steigen lassen. Die Immobilienpreise werden notgedrungen nach oben gedrückt, da die Eigentümer versuchen werden, die Abgabe auf die Käufer abzuwälzen.b) Der Prozentsatz wird pauschal auf alle Flächen angewandt, ohne den raumordnungstechnischen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Zudem dürfen bei der Berechnung des Mehrwertes auf keinen Fall Doppelbelastungen aufgrund anderer Abgaben und Steuern entstehen.c) Abgabengerechtigkeit ist sicherlich ein wichtiges Ziel, aber diese Abgabe ist mit der Südtiroler Steuer- und Wirtschaftsrealität kaum in Einklang zu bringen und sie weist mehrere Elemente auf, die sie als rechtswidrig erscheinen lassen.stol