Die Abgeordnetenkammer in Rom hat vergangene Woche dem Gesetzesvorhaben einstimmig zugestimmt, das jedem Bürger das Recht einräumt, ein Konto zu eröffnen. Nun steht nur noch die Bestätigung im Senat aus – sie gilt als sicher.<BR /><BR />Konkret bedeutet das: Banken müssen mit jeder Person, die ein Konto beantragt, einen Kontovertrag abschließen. Einzige Ausnahmen gelten bei begründetem Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. In diesen Fällen sind die Geldinstitute verpflichtet, den Ablehnungsgrund schriftlich innerhalb von zehn Tagen nach Antragstellung mitzuteilen.<BR /><BR />Darüber hinaus wird das Kündigungsrecht der Banken bei bestehenden Kontoverträgen eingeschränkt. Solange das Konto ein Guthaben aufweist, kann die Bank den Vertrag nicht einfach kündigen, es sei denn, es liegen die oben genannten Gründe vor.<h3> „Wichtig für gesellschaftliche Teilhabe“</h3>„Das Vorhaben stellt aus Verbrauchersicht eine wichtige Neuerung dar“, erklärt Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Es trage wesentlich zur gesellschaftlichen Teilhabe bei: „Gesellschaftliche Inklusion geht auch mit finanzieller Inklusion einher. Gerade in einer Zeit, in der digitale Zahlungsmethoden an Bedeutung gewinnen“, betont Bauhofer. <BR /><BR />Die italienische Bankenvereinigung (ABI) kritisiert hingegen die neue Regelung, da sie die Vertragsfreiheiten der Banken einschränke.<h3>Es gibt bereits das Recht auf ein Gratiskonto</h3>Die VZS rät, bei Kontoverträgen stets auch auf die Kosten zu achten. „Diese variieren sehr stark je nach Anbieter“, so Bauhofer.<BR /><BR />Zugleich erinnert die Verbraucherzentrale daran, dass es in Italien bereits seit 2012 ein Recht auf ein kostenloses Basiskonto gibt. Dieses steht allen Bürgern mit einem ISEE-Wert unter 11.600 Euro sowie Rentnern mit einem Bruttojahreseinkommen unter 18.000 Euro zu. Für diese Gruppen fallen keine Kontoführungsgebühren an.