Um die Auswirkungen der internationalen Wirtschaftskrise für Arbeitnehmer in Südtirol abzufedern, hatten Regional- und Landesregierung finanzielle Hilfsmaßnahmen beschlossen. Diese sollten Beschäftigten zu gute kommen, deren Arbeitsverhältnis aufgelöst oder ausgesetzt wurde oder wird. Heute wurden von der Landesregierung die Richtlinien für die Zuweisung dieser finanziellen Beihilfen verabschiedet. Vorgegeben wird ein klarer zeitlicher Rahmen: Leistungen können demnach für Arbeitslosigkeitsperioden beansprucht werden, die zwischen 1. September 2008 und 31. Dezember 2010 liegen. Vorgesehen sind Zuwendungen von monatlich 874 Euro für arbeitslose Arbeitnehmer, die kein Anrecht auf Lohnausgleich haben, monatliche Zuwendungen von 600 Euro für Projektmitarbeitende, Zahlungen von monatlich 178 Euro als Ergänzungen des ordentlichen Arbeitslosen- oder des staatlichen Mobilitätsgeldes sowie wöchentlich 40 Euro für Arbeitnehmer im Lohnausgleich der ersten Einkommensstufe. Finanziert werden die Unterstützungszahlungen aus dem Regionalfonds. Das Reglement tritt nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Region in Kraft. In der Folge können die entsprechenden Gesuche direkt oder über die Patronate in der Landesabteilung für Sozialwesen und Familie eingereicht werden.