"So bekommen die Tourismusorganisationen einen ganz neuen Handlungsspielraum und die nötige Planungssicherheit", so Berger. Zudem könnten das Budget und damit die Effizienz auf den Märkten dank des Gästebeitrags merklich erhöht werden.Vorerst werde die Landesregierung auf nur einer Front aktiv, jener der Kurtaxe. "Bis Ende des Jahres legen wir ein Reglement vor, mit dem wir die Höhe des Beitrags und eventuelle Befreiungen festschreiben", kündigt Berger an. Wie das Reglement aussehe, sei noch offen, nachdem das Gesetz nur einen Rahmen von 0,5 bis 2 Euro pro Gast und Nacht vorgebe. "Wir werden uns mit den Tourismusorganisationen und den Vertretern der Beherbergungsbetriebe zusammensetzen, um die Umsetzung des Gästebeitrags zu besprechen", erklärt der Landesrat. Zwei Modelle seien denkbar: "Entweder heben wir einen landesweit gleich hohen Beitrag ein oder wir koppeln den Beitrag an den Übernachtungspreis, damit dieser nicht allzu spürbar ansteigt", so Berger.Der in den Betrieben vom Gast eingehobene Beitrag wird den Gemeinden überwiesen, diese verpflichten sich, die Gelder an die örtlichen Tourismusorganisationen weiterzugeben. “Finanzplanung gesichert“Das neue System der Finanzierung werte die Arbeit der Tourismusorganisationen auf: "Es stehen nicht nur mehr Mittel zur Verfügung, es wird auch die Finanzplanung gesichert und eine Finanzautonomie der Organisationen erreicht", so Berger. Bis dato hätten die Tourismusvereine wegen jeder kleinen Investition oder für jede Veranstaltung zum Land pilgern müssen, um Beiträge zu erhalten. Dies falle künftig zum größten Teil weg. "Aufgrund der großen Auslastungsunterschiede wird es auch weiterhin Situationen geben, in denen die Hilfe des Landes für bestimmte Initiativen notwendig sein wird, grundsätzlich wird sich das Land aber stärker auf den Auftritt nach außen konzentrieren."Tourismusabgabe vorerst freiwillig Was dagegen den Marketingbeitrag aller direkt und indirekt vom Tourismus profitierenden Betriebe betrifft, so bleibt dieser vorerst freiwillig. "Innerhalb 31. Jänner eines jeden Jahres müssen uns die Tourismusorganisationen mitteilen, wie viel sie über die freiwilligen Beiträge einzuheben imstande waren", so der Landesrat. Bleibt der Betrag unter 18 Millionen Euro, ist die Landesregierung ermächtigt, den obligatorischen Marketingbeitrag für das darauf folgende Jahr in Kraft zu setzen. "Wir haben dann bis 31. Juli Zeit, das entsprechende Reglement zu erarbeiten, und zwar innerhalb der Schranken, die uns das Landesgesetz für die einzelnen Kategorien setzt", erklärt Berger.Das Gesetz sieht nur die jeweilige Obergrenze der möglichen Beiträge vor, der eigentliche Beitrag wird aber in Form eines Pauschalbetrags eingehoben. Er orientiert sich an Umsatzklassen und staffelt sich auch danach, ob ein Betrieb direkt oder indirekt vom Tourismus profitiert. "Bei Betrieben, die direkt profitieren, liegt die Grenze bei zehn Promille des Umsatzes, wobei der Beitrag bei 30.000 Euro gedeckelt wird", so Berger. Betriebe, die nur indirekt vom Tourismus profitieren, müssen dagegen höchstens ein Promille ihres Umsatzes zahlen, die Obergrenze liegt bei 500 Euro. Betriebe unter 20.000 Euro Umsatz sind schließlich grundsätzlich befreit.