Der Reisekonzern FTI ist in die Pleite gerutscht. Die FTI Touristik GmbH, Obergesellschaft der FTI Group, stellte am Montag beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, teilte das Unternehmen mit. Dazu gehören die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, „5vorFlug“, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken „DriveFTI“ und „Cars and Camper“. Weitere Konzerngesellschaften sollen in den kommenden Tagen folgen.<BR /><BR /><b>Pauschalreise über FTI gebucht – und jetzt?</b><BR />Grundsätzlich gilt: „Der über FTI gebuchte Sommerurlaub dürfte erstmal ausfallen“, so Stefano Albertini, Koordinator des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ) in Bozen gegenüber diesem Medium. Wer aber eine Pauschalreise gebucht hat, bei der bekanntliche mehrere Leistungen zu einem Paket geschnürt sind, hat gute Karten. In diesem Fall besteht eine Absicherung über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF)“, beruhigt Albertini. Das gilt zum Beispiel auch für bereits geleistete Anzahlungen oder für die Rückreise, wenn Gäste aktuell schon im Zielland sind. Übrigend: Der Deutsche Reisesicherungsfonds greift deshalb, weil der Konzern seinen Sitz in der Bundesrepublik hat, das Herkunftsland des Reisenden ist irrelevant. Der millionenschwere Fonds schützt Reisende vor der Zahlungsunfähigkeit eines Anbieters. <BR /><BR /><b>Bekomme ich mein Geld zur Gänze zurück?</b><BR />„Die Betroffenen können davon ausgehen, dass sie 100 Prozent des Geldes zurückbekommen. Was nicht heißt, dass die Abwicklung schnell vonstattengehen wird. Die Details sind aktuell noch nicht bekannt, wohl aber dürfte es so sein, dass auf der DRSF-Webseite ein entsprechendes Formular hochgeladen wird, über das die Rückerstattung der Ausgaben beantragt und eingeleitet werden könnte“, erläutert der Verbraucherschützer. <BR /><BR />Unmittelbar nach Bekanntwerden der Insolvenz hat FTI eine Hotline eingerichtet, bei der gab es gestern jedoch kaum ein Durchkommen. Weiterführende Informationen erhalten Reisende unter anderem auf <a href="https://www.fti-group.com/de/insolvenz" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">dieser Landing-Page</a>.<BR /><BR /><b><BR />Nur das Hotel oder eine andere Einzelleistung über FTI gebucht; bin ich trotzdem geschützt?</b><BR />Die klare Antwort des Experten: „Einzelleistungen fallen nicht unter den gesetzlichen Absicherungsschutz für Pauschalreisen und sind somit nicht durch den DSRF abgesichert. Es ist daher unsicher, ob und wie viel des Geldes rückerstattet werden kann. Wurde die Leistung via Kreditkarte bezahlt, lohnt es sich zu prüfen, ob ein so genanntes Chargeback-Verfahren möglich ist. Die Abbuchung könnte unter Umstände rückgängig gemacht werden.“ <BR /><BR /><embed id="dtext86-65052471_quote" /><BR /><BR />Wer laut Albertini Leistungen von Dritten über FTI gebucht habe, wie etwa Ausflüge, Flughafentransfers usw., der dürfte diese wohl wie geplant in Anspruch nehmen dürfen. „Wird die Leistung obsolet, weil der gesamte Urlaub ausfällt, bleibt dem Betroffenen nur der Weg, die Stornogebühren des Drittanbieters zu studieren. Auf eventuell anfallenden Stornogebühren dürfte er in diesem Fall aber wohl sitzenbleiben.“