<h3> Die Ferienwohnung, die es nie gab</h3>Stellen Sie sich vor: Sie kommen mit gepackten Koffern am Urlaubsort an – aber an der angegebenen Adresse ist keine Ferienwohnung zu finden oder statt des malerischen Chalets steht da eine Bruchbude. Oder – auch das kommt vor – jemand anderes wohnt bereits dort. Was nach einem Albtraum klingt, passiert tatsächlich jedes Jahr Urlaubern. <BR /><BR />Wie es so weit kommen kann? Betrüger veröffentlichen gefälschte Inserate auf bekannten Portalen oder erstellen eigene Fake-Websites. Sie fordern eine Anzahlung – und sind danach nicht mehr erreichbar. Leider entdeckt man seinen Fehler oft erst, wenn es schon zu spät ist. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1177188_image" /></div> <BR /><BR />Es gibt aber Warnsignale: „Oft versuchen die Betrüger, die Kunden für die Zahlung vom Portal wegzulocken. Dann steht zum Beispiel: 'Buchungen über WhatsApp'“, erklärt Barbara Klotzner vom Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen. Davon rät die Konsumentenschützerin dringend ab.<h3> Was Sie tun können, um sich zu schützen:</h3>- Buchen Sie bevorzugt über etablierte Plattformen und stimmen Sie niemals zu, das Geschäft privat abzuwickeln.<BR /><BR />- Lesen Sie Kundenbewertungen sorgfältig. Fehlen Bewertungen oder wirken sie zu positiv, sollten Sie skeptisch sein.<BR /><BR />- Seien Sie misstrauisch bei auffallend günstigen Angeboten – besonders in beliebten Reisezeiten.<BR /><BR />- Überprüfen Sie die Adresse einer Ferienwohnung zum Beispiel via Google Maps, um sicherzugehen, dass sie überhaupt existiert.<BR /><BR />- Seit diesem Jahr sind Beherbergungsbetriebe in Italien verpflichtet, den sogenannten CIN-Code (eine amtliche Kennung) außen am Gebäude, in Anzeigen und auf Onlineportalen anzugeben. Fehlt dieser, ist Vorsicht geboten – es könnte sich um ein illegales Angebot handeln.<BR /><BR />- Bevor Sie auf einem unbekannten Portal buchen, können Sie die Website „Watchlist Internet“ ( <a href="https://www.watchlist-internet.at/" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">www.watchlist-internet.at</a>) konsultieren; sie informiert über aktuelle Betrugsfälle.<h3> Gefälschte Mitteilungen vom Buchungsportal</h3>„Wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass die Zahlung noch nicht erfolgt ist. Bitte tun Sie dies so bald wie möglich.“ Eine E-Mail dieser Art, einige Tage vor Reiseantritt, kann selbst vorsichtige Menschen dazu verleiten, schnell das Geld ein weiteres Mal zu überweisen – und dabei tappen sie in die Falle.<h3>Wie gehen die Täter vor?</h3>Sie verschicken E-Mails, die bekannte Portale – insbesondere Booking.com ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/betrug-auf-bookingcom-so-fallen-sie-nicht-darauf-herein" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">„S+“ hat berichtet</a>), aber auch Hotel- oder Flugportale – nahezu perfekt imitieren und dazu auffordern, angeblich fehlgeschlagene Zahlungen zu wiederholen. Die E-Mails treffen einige Tage vor der Abreise ein, insbesondere bei Auslandsreisen. In der E-Mail befindet sich ein Link. Wer darauf klickt, gerät in das Netz der Betrüger, denn dadurch wird die Zahlung auf eine gefälschte Website umgeleitet – und das Geld ist verloren.<BR /><BR />Vielfach schaffen es die Kriminellen aber sogar, den offiziellen Messengerdienst von Booking.com zu nutzen – damit sich der Verbraucher noch sicherer fühlt.<BR /><BR />Manche verschicken auch SMS, um Reisende zu täuschen – immer mit dem Ziel, sie zum Klicken auf gefährliche Links zu bewegen. Darüber wird dann Schadsoftware (Malware) heruntergeladen, mit der Kriminelle persönliche Daten abgreifen. Nicht immer behaupten die Täter, dass eine Überweisung fehlgeschlagen sei – oft nennen sie technische Probleme oder angeblich neue Sicherheitsvorgaben als Vorwand.<h3> Was Sie tun können, um sich zu schützen:</h3>- Achten Sie auf Web- und Mailadressen: Sind sie korrekt oder enthalten sie Tippfehler?<BR /><BR />- Klicken Sie niemals auf Links in Nachrichten, E-Mails oder SMS von unbekannten Absendern – selbst wenn sie scheinbar von seriösen Plattformen stammen.<BR /><BR />- Seien Sie bei E-Mails mit Zeitdruck („Letzte Chance zur Bestätigung!“) besonders vorsichtig.<BR /><BR />- Zahlen Sie nie über anonyme Zahlungsdienste, etwa durch Prepaid-Karten oder Geldtransferdienste (zum Beispiel Western Union, MoneyGram) – selbst wenn Rabatte versprochen werden.<h3> Die Schnäppchenangebote</h3>Betrüger versuchen oft, durch auffallend günstige Angebote auf Booking oder anderen Portalen Konsumenten in die Falle zu locken. Ein deutliches Warnzeichen: Wenn die Buchung nicht direkt über die Plattform abgewickelt werden kann und man stattdessen aufgefordert wird, per WhatsApp oder E-Mail mit den angeblichen Eigentümern oder einer vermeintlichen Agentur Kontakt aufzunehmen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1177191_image" /></div> <BR /><BR />Nicht unüblich: Die Betrüger melden sich sogar telefonisch und geben sich als Hotelmitarbeiter, Vertreter einer Buchungsplattform oder einer Fluggesellschaft aus. Dabei fordern sie die Opfer auf, persönliche Daten preiszugeben oder gleich für das vermeintlich günstige Angebot zu zahlen – das in Wirklichkeit gar nicht existiert.<BR /><BR />Kein Betrug, aber zumindest unlautere Geschäftspraktiken, werfen Verbraucherschützer dem Buchungsportal Fly-Go vor. Das Portal wirbt damit, die günstigsten Flüge zu finden. Das Problem: „Man bekommt zwar nach der Buchung sofort eine Bestätigung, aber das Ticket – so wird mitgeteilt – folgt erst 14 Tage später. Vielfach erhalten die Kunden jedoch gar keine Tickets oder nur eines, entweder für den Hin- oder den Rückflug“, berichtet Barbara Klotzner vom EVZ in Bozen. <BR />„Solche Fälle hören wir relativ häufig. Leider kommt man auch mit einer Reklamation bei Fly-Go nicht weit, weil der Kundendienst nicht reagiert.“<BR /><h3> Was Sie tun können, um sich zu schützen:</h3>- Seien Sie misstrauisch bei Anrufen von vermeintlichen Mitarbeitern von Fluggesellschaften – echte Unternehmen kontaktieren Kunden nur selten telefonisch.<BR /><BR />- Buchen Sie Flüge nach Möglichkeit direkt bei der Fluggesellschaft. „Zum einen sind Flugbuchungsportale nicht immer günstiger, zum anderen kann man dann etwaige Probleme besser handhaben“, sagt Klotzner.<BR /><BR />- Zahlen Sie nach Möglichkeit mit Kreditkarte. „Dann hat man die Chance, das verlorene Geld über den Kreditkartenbetreiber zurückzubekommen. Bei einer Banküberweisung ist das nicht möglich“, warnt Barbara Klotzner vom EVZ.<h3> Gefälschte Tickets</h3>Auch beim Buchen von Flug-, Zug- oder Schiffstickets kann man Opfer eines Betrugs werden. Der Ablauf ist oft derselbe: Die Opfer erhalten eine E-Mail oder einen Anruf von Personen, die sich als Mitarbeitende einer Fluggesellschaft oder Buchungsplattform ausgeben. Sie bieten nicht existierende Schnäppchen zu vermeintlich günstigen Preisen an und fordern zur sofortigen Zahlung auf.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1177194_image" /></div> <BR /><BR />Oft erstellen die Kriminellen auch Webseiten, die die offiziellen Internetauftritte von Flug- oder Bahnunternehmen täuschend echt nachahmen. Wer dort ein Ticket kauft, verliert sein Geld – und steht ohne gültiges Ticket da.<h3> Verlockende Angebote auf Social Media</h3>Ob auf Instagram, Facebook oder TikTok: Immer wieder tauchen Reiseangebote oder Gewinnspiele auf, die „zu schön, um wahr zu sein“ wirken – und es meist auch sind. Hinter diesen vermeintlichen Schnäppchen stecken oft Betrüger, die persönliche Daten abgreifen oder Zahlungen erschleichen.<BR /><BR />Zwar schalten auch seriöse Unternehmen Werbung auf Social Media, aber die Buchung von Reisen direkt über soziale Netzwerke ist eher unüblich. Besser ist es, die offiziellen Webseiten der Anbieter direkt aufzurufen.<BR /><BR />Wer auf der Suche nach günstigen Preisen ist, sollte laut EVZ-Beraterin Preise vergleichen: „Am Handy wird oft ein anderer Preis angezeigt als am Laptop über den Browser.“ <BR /><h3> Was tun, wenn man Opfer eines Online-Betrugs wurde?</h3>In diesem Fall rät die EVZ-Expertin, Anzeige zu erstatten und – falls mit Kreditkarte gezahlt wurde – über das sogenannte Chargeback-Verfahren das Geld zurückzuholen.<BR /><BR /> Zudem kann man sich mit den gesammelten Unterlagen an das Verbraucherzentrum wenden. „In Fällen, in denen Betroffene über Booking.com gebucht hatten, konnten wir tatsächlich erreichen, dass das Portal das Geld erstattet hat“, berichtet Barbara Klotzner. „Denn Booking.com hat eine Sorgfaltspflicht und muss betrügerische Angebote herausfiltern.“