Bisher besteht Italien darauf, dass Reiseleiter einen zweijährigen Tätigkeitsnachweis erbringen. Das bereitet ausländischen Veranstaltern regelmäßig Probleme, da viele Reiseleiter in der Regel freiberuflich oder nur kurz angestellt sind. An vielen Orten übernehmen daher italienische Touristengruppe die Führungen. Nun wolle Italien aber nur noch einen Nachweis über eine Tätigkeit als Reiseleiter von 70 bis 100 Tagen im Kalenderjahr fordern, teilte der DRV mit. Wann dies umgesetzt wird, ist aber noch offen. Ausnahmen werde es aber auch künftig geben, sagte DRV-Sprecherin Sibylle Zeuch. Dies werde zum Beispiel für Museen oder einzelne Attraktionen gelten. dpa