Die wichtigsten Fragen und Antworten.<BR /><b><BR />Auch 2023 soll es eine Frührente geben: die sogenannte Quote 103. Was heißt das konkret?</b><BR />Die vorzeitige Rente mit der Quote 103 sieht vor, dass man mit einem Alter von mindestens 62 Jahren und 41 Beitragsjahren in Rente gehen kann. Weil 62 plus 41 103 ergibt, nennt sich diese Regelung Quote 103 – in Anlehnung an die früheren Quotenregelungen Quote 100 (62 Jahre alt und 38 Beitragsjahre) und 102 (64 Jahre alt und 38 Beitragsjahre). Diese Quoten-Regelungen wurden eingeführt, um einen frühzeitigen Renteneintritt zu schaffen. Denn der normale Pensionseintritt kann ansonsten nur erfolgen, wenn man entweder 67 Jahre alt ist und mindestens 20 Jahre lang Rentenbeiträge eingezahlt hat, oder wenn man – unabhängig vom Alter – als Frau 41 Jahre und 10 Monate rentenversichert war und als Mann 42 Jahre und 10 Monate. <BR /><BR /><BR /><b>Muss man noch weitere Voraussetzungen erfüllen, um die Quote 103 nutzen zu können? </b><BR />Im Unterschied zu den vergangenen Quotenregelungen sind bei der Quote 103 neue Voraussetzungen eingeführt worden, wie der SVP-Landtagsabgeordnete und „WIKU“-Rentenexperte Helmuth Renzler betont: „Anspruchsberechtigt sind nur jene, deren Rente nicht höher ausfällt, als das Fünffache der Mindestrente. Das heißt: Für alle, deren Rente mehr als rund 2600 Euro brutto beträgt, das sind an die 2000 Euro netto, kommt die Quote 103 gar nicht in Frage.“ Damit seien viele Südtiroler gar nicht anspruchsberechtigt, schätzt der Experte. „Ein normaler Angestellter beispielsweise mit einem Gehalt von 40.000 Euro brutto im Jahr ist schon draußen.“<BR /><BR />Renzler sieht diese Einschränkung kritisch: „Diese Koppelung an das Einkommen halte ich für sehr bedenklich und ich frage mich, ob das verfassungsrechtlich auch standhält. Denn wenn ich zulasse, dass der Rentenzeitpunkt von meinen Einkommen abhängt, dann stimmt etwas nicht. Damit werden ungleiche Rentenbedingungen geschaffen, das ist eine große Ungerechtigkeit.“<BR /><BR /><BR /><b>Kann man nach Renteneintritt wieder ein Arbeitsverhältnis eingehen, wenn man die Quote 103 nutzt?</b><BR />Ebenso wie bei den früheren Quotenregelungen gilt auch bei der Quote 103: Nach der Pensionierung darf man nur mehr eine freie gelegentliche Mitarbeit ausüben und nicht mehr als 5000 Euro brutto im Jahr verdienen. „Und zwar bis man 67 Jahre alt ist“, erklärt Helmuth Renzler. Er rät daher: „Bevor man sich für diese Form der vorzeitigen Rente entscheidet, sollte man sich gut überlegen, was man nach der Pensionierung tun will. Denn mit der Einkommensbegrenzung auf 5000 Euro jährlich ist man sehr eingeschränkt. Wenn man beispielsweise als Mann so lange arbeitet, bis man die 42 Jahre und 10 Monate an Rentenversicherungszeiten beisammen hat, dann kann man die volle Rente beziehen und sie – wenn man nach der Pensionierung wieder arbeitet – mit dem Lohn kumulieren. Das ist viel vernünftiger, weil man sich so in wenigen Jahren einiges an Geld auf die hohe Kante legen kann.“ Für Frauen, die mit der Quote 103 lediglich 10 Monate früher die Pension antreten können, zahlt sich diese Lösung laut dem Experten sowieso kaum aus. <BR /><BR /><BR /><b>Wer nicht frühzeitig in Rente geht, der soll belohnt werden. Wie?</b><BR />Die Regierung hat in ihrem Maßnahmenpaket festgehalten, dass all jene, die weiterarbeiten, obwohl sie frühzeitig in Rente gehen könnten, ein „Zuckerl“ erhalten: „Wenn man die Quote 103 nicht beansprucht, obwohl man berechtigt wäre, dann erhält man seine Sozialabgaben auf sein Gehalt gutgeschrieben, bis man normal in Rente gehen kann. Das sind dann 10 Prozent mehr“, erklärt Renzler. <BR /><BR /><BR /><b>Wie lange gilt die Quote 103?</b><BR />Sie wurde als Übergangslösung eingeführt, bis eine neue Rentenreform kommt. Sie soll daher nur 2023 gelten. Das heißt: Wer die Voraussetzungen 2023 erfüllt, kann die Quote 103 im Jahr 2023 – aber auch später – nutzen. Das gilt übrigens auch für die Frührente mit der Quote 102: Wer die Voraussetzungen dafür heuer wie vorgeschrieben erreicht, kann damit auch im nächsten Jahr noch in Rente gehen. <BR /><BR /><BR /><b>Die Mindestrenten wurden an die Inflation angepasst. Das ist doch gut, dennoch gibt es Kritik. Weswegen?</b><BR />Durch die Inflationsanpassung steigen die Mindestrenten 2023 von 523 Euro auf 570 Euro, wie Rentenexperte Renzler berichtet. „Das ist positiv. Noch besser wäre das aber, wenn die Anpassung mit Steuergeldern bezahlt würde. Die Regierung hat aber stattdessen die Aufwertung der höheren Renten, jene über 3000 Euro brutto, deutlich gekürzt.“ Die höheren Renten würden also einen wesentlich geringeren Inflationsausgleich erhalten als die niederen Renten. „Das war zwar schon in Vergangenheit so, wurde nun aber verschärft. Und das kann nicht sein, dass die Regierung sich die Finanzierung bei den Rentnern sucht“, bemängelt Renzler. <BR /><BR />Kritik kommt auch von Gewerkschaftsseite: Die Erhöhung der Mindestrente sei zwar ein Schritt in die richtige Richtung, bloß viel zu wenig, betont ASGB-Chef Tony Tschenett gegenüber „STOL“. Mit der geringen Steigerung könne man sich bei den aktuellen Lebenshaltungskosten wenig bis gar nichts leisten. Die Inflation fresse die Rentenerhöhung auf. „Das betrifft aber nicht nur die Mindestrenten“, sagt Tschenett: „Die Renten insgesamt haben in Italien in den vergangenen 12 Jahren am meisten an Kaufkraft verloren, da sie kaum an die Inflation angepasst wurden.“<BR /><BR /><BR /><b>Wie sieht es 2023 mit der Frauenregelung aus?</b><BR />In den Medien heißt es, dass die Frauenregelung auch im nächsten Jahr verlängert wird. Im Gesetzestext ist davon allerdings noch nicht die Rede, wie der Rentenexperte sagt. „Da muss man noch warten, was im Parlament entschieden wird.“ Auch ob es tatsächlich Begünstigungen für Frauen mit Kindern geben wird, sei noch unklar. <BR /><BR />Grundsätzlich sieht die Frauenregelung vor, dass Arbeitnehmerinnen im Jahr 2022 mit einem Alter von 58 Jahren und 35 Beitragsjahren, Selbständige mit 59 Jahren und 35 Beitragsjahren in Rente gehen können. Allerdings ist das Renteneintrittsfenster mit 12 Monaten (für Lohnabhängige) bzw. 18 Monaten (für Selbständige) relativ spät angesetzt und die Rente nach der Frauenregelung fällt schätzungsweise 27 bis 36 Prozent geringer aus als die normale Rente. <BR /><BR /><BR /><b>Kommen da noch Änderungen?<BR /></b>Im Parlament kann es noch zu Änderungen kommen. Zudem muss man darauf achten, wie die gesetzlichen Regelungen schlussendlich interpretiert würden, gibt Renzler zu bedenken. Wenn jemand tatsächlich die Quote 103 nutzen will, sollte er noch ein par Monate warten, rät der Rentenexperte.<BR /><BR /><BR /><BR />