Vor fast genau zwei Jahren suchte ein 89-jähriger Rentner Hilfe bei der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). Der Grund war beunruhigend: Seine Geldanlagen, in die er zwischen 2020 und 2022 insgesamt rund 260.000 Euro investiert hatte, führten zu massiven Verlusten. Besonders brisant war die Tatsache, dass der Großteil der Summe – etwa 200.000 Euro – in so genannte Unit-Linked-Versicherungen geflossen war, die für einen Anleger seines Alters und Profils völlig ungeeignet schienen. Ergänzt wurden diese Investitionen durch ein Zertifikat, das erhebliches Risiko barg.<h3> Schlechtes Geschäft</h3>Die Situation wurde noch heikler, als sich herausstellte, dass zur Finanzierung dieser Produkte bereits bestehende Wertpapiere verkauft wurden – ein Geschäft, das der Bank sowohl hohe Vermittlungsprovisionen einbrachte und Extrakosten verursachte. Für den Rentner erwies sich der Deal als katastrophal.<BR /><BR />Die VZS, die sich des Falls annahm, warf der Bank vor, ihrer Informationspflicht nicht nachgekommen zu sein und die Bedürfnisse ihres betagten Kunden ignoriert zu haben. So habe die Bank einerseits keine geeigneten Informationsunterlagen in verständlicher Form bereitgestellt und andererseits das finanzielle Risiko durch den Verkauf hochkomplexer Produkte unterschätzt. <BR /><BR />Trotz einer langen Beschwerdephase verweigerte die Bank jegliche Entschädigung, sodass die VZS schließlich den Fall vor das Anlegerschiedsgericht der italienischen Börsenaufsicht CONSOB brachte – den sogenannten „Arbitro per le Controversie Finanziarie“ (ACF).<h3> Unzureichend informiert</h3>Das ACF prüfte die vorliegenden Dokumente und kam zu einem vernichtenden Urteil: Die Bank habe nicht nachweisen können, dass sie ihrem Kunden die wesentlichen Informationsdokumente ordnungsgemäß ausgehändigt habe. Besonders problematisch sei die rein elektronische Bereitstellung gewesen, die einem älteren Anleger wie dem Kläger praktisch den Zugang zu wichtigen Informationen verwehrte. Zudem kritisierte das Gericht den verwendeten MiFID-Fragebogen – ein Instrument zur Ermittlung der finanziellen Ziele und Risikobereitschaft eines Kunden – als oberflächlich und unzureichend.<BR /><BR />Eine echte Auseinandersetzung mit der Frage, ob der Rentner die Komplexität von Produkten wie Unit-Linked-Versicherungen oder Zertifikaten verstehen könne, habe nicht stattgefunden. Zwar habe die Bank anfangs auf die Unangemessenheit der Investitionen hingewiesen, doch die nachfolgende Abwicklung sei nicht korrekt erfolgt. Ein ausdrückliches Ansuchen des Kunden, wie es bei risikoreichen Geschäften vorgeschrieben ist, habe gefehlt.<BR /><BR />Das Gericht stimmte der Argumentation der VZS in zentralen Punkten zu und verurteilte die Bank zur Rückerstattung der Verluste in Höhe von 41.000 Euro sowie zu einer Aufwertung von 7000 Euro. Bemerkenswert ist, dass die Bank das Urteil akzeptierte und den Betrag an den Rentner auszahlte – ein seltener Erfolg in einem meist langwierigen und undurchsichtigen Bereich.<h3> „Kostenlos und schnell“</h3> „Das Schiedsverfahren ist nicht nur kostenlos, sondern auch vergleichsweise schnell: Innerhalb von eineinhalb Jahren wurde der Fall abgeschlossen, von der Beschwerdeeinreichung bis zur Auszahlung des Schadensersatzes. Auch wenn die Entscheidungen des ACF rechtlich nicht bindend sind, zeigen Erfahrungen, dass Banken oft gezwungen sind, einer positiven Entscheidung nachzugeben oder zumindest einen Kompromiss zu finden“, so die VZS.