Ihre monatliche Rente steigt auf 1.525 Euro an und erreicht 2016 den Betrag von 1.541 Euro. Für die Renten bis zum Sechsfachen der Mindestrente gilt dasselbe im jeweiligen Verhältnis.Das Vorsorgeinstitut INPS hat die Richtlinien zur Anwendung des Urteils des Verfassungsgerichtshofes in Bezug auf diese Renten, die ohne Inflationsausgleich geblieben waren, in einem eigenen Rundschreiben veröffentlicht.Auch Erben haben AnrechtDie Rentnergewerkschaft LGR/SPI informiert, dass auch die Erben der inzwischen verstorbenen Personen für die Jahre 2012 bis 2015 ein Anrecht auf diese Nachzahlungen haben.Um dieses Anrecht geltend zu machen, müssen die Erben nach der erfolgten Umwandlung des Regierungsdekretes in ein Gesetz – was gegen Ende Juli der Fall sein wird – einen entsprechenden Antrag an das Vorsorgeinstitut INPS richten.Im die Details in Erfahrung zu bringen, können sich die betroffenen Personen in Südtirol an die jeweiligen Büros der Rentnergewerkschaft LGR/SPI oder an das Patronat INCA wenden. stol