Doch der Reihe nach. Mit dem „Regime impatriati“, wie die Regelung eigentlich heißt, schreibt Rom die Bestimmungen im Zusammenhang mit der Rückkehr von Arbeitskräften nach Italien sowie der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland fest. Besonders interessant ist für viele die Tatsache, dass sie in den ersten 5 Jahren nach ihrer Rückkehr nur auf 30 Prozent des Gehalts Steuern zahlen müssen (mit der Möglichkeit der Verlängerung um weitere 5 Jahre). Das heißt, ihnen bleibt sehr viel netto vom brutto. Zahlreiche Südtiroler, die in den letzten Jahren eine Arbeitsstelle in der Heimat angetreten haben, profitieren aktuell davon. Lohnunterschiede, die es in einigen Bereichen zwischen Südtirol und dem benachbarten Ausland gibt, werden durch diese Maßnahme weitestgehend ausgeglichen.<h3> 50 statt 70 Prozent von der Steuer ausgenommen</h3>Nun aber will Rom im Zuge allgemeiner Sparbemühungen auch beim „Regime impatriati“ den Rotstift ansetzen. Davon betroffen wären alle, die ab 1. Jänner 2024 nach Südtirol zurückkehren. „Konkret plant die Regierung eine drastische Verschärfung bei den Kriterien“, entnimmt Gert Gasser, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater aus Lana dem Entwurf. „Die angedachten Änderungen betreffen etwa den Mindestzeitraum, den die Person im Ausland verbracht haben muss, bevor diese den Wohnsitz nach Italien verlegt – dieser soll von 2 auf 3 Jahren erhöht werden. Man muss somit länger im Ausland den Wohnsitz gehabt haben, um die Steuerbegünstigung zu erhalten. Zudem muss sich der Zuwanderer oder Rückkehrer in Zukunft verpflichten, mindestens 5 und nicht nur 2 Jahre in Italien zu bleiben, um die Begünstigung anwenden zu können. Wer vor Ablauf des Fünfjahreszeitraums wieder wegzieht, muss die Begünstigung nebst Zinsen und Strafen nachzahlen“, so der Wirtschaftsprüfer. Und: „Zukünftig sollen nur mehr 50 Prozent der Steuerbemessungsgrundlage von der Besteuerung freigestellt werden und nicht mehr wie aktuell 70 Prozent.“ <BR /><BR /><embed id="dtext86-61812948_quote" /><BR /><BR />„Weitere Einschränkungen betreffen das Arbeitsverhältnis, das in Italien begonnen wird. In Zukunft darf der Arbeitnehmer laut Entwurf nicht mehr für den Arbeitgeber tätig sein, für den er im Ausland tätig war, noch darf der neue Arbeitgeber Teil der gleichen Unternehmensgruppe sein. Um die Steuerbegünstigung zu bekommen, muss es sich somit um einen vollkommen neuen Arbeitgeber handeln“, führt der „WIKU“-Steuerexperte weiter aus. Abschließend soll als weitere Voraussetzung eingeführt werden, dass die Arbeitnehmer spezielle Qualifikationen oder Spezialisierungen aufweisen müssen, um in den Genuss der Begünstigung zu kommen – damit würden zukünftig alle „normalen“ Arbeitnehmer durch den Rost fallen.<h3> „Südtirol als Grenzregion besonders betroffen“</h3>Das Urteil des Experten zum vorliegenden Entwurf fällt eindeutig aus: „Das sind sehr schlechte Nachrichten aus Rom. Es bleibt zu hoffen, dass der Entwurf noch in wesentlichen Punkten abgeändert wird. Gerade für eine Grenzregion wie Südtirol sind die Steuervorteile für Auslandsrückkehrer eines der Hauptargumente im Wettbewerb um Arbeitskräfte. Fällt dieses Argument weg, ist zu befürchten, dass sich die Arbeitskräfteknappheit im Land noch weiter zuspitzen wird.“<BR /><BR />Die SVP-Kammerabgeordnete Renate Gebhard äußert sich gegenüber diesem Medium ebenfalls äußerst kritisch zum überarbeiteten „Regime impatriati“: „Man kann nicht kluge Köpfe aus dem Ausland zurückholen wollen und dann die Regeln so verschärfen. Man muss da von einem negativen Effekt ausgehen. Offenbar soll dadurch Geld eingespart werden, da spart man aber am falschen Ende“, bemängelt Gebhard. <h3> Gebhard: „Würde de facto rückwirkend greifen“</h3>„Als hochproblematisch erachte ich zudem, dass man hier eine Regelung einführen will, die de facto rückwirkend greift. Die Maßnahmen sollen zwar alle treffen, die ab 2024 in Italien steuerlich ansässig sind. Da fallen jedoch auch jene hinein, die ab der zweiten Jahreshälfte 2023 ihren Wohnsitz verlegt haben; die Verlegung wird nämlich nicht sofort wirksam, sondern zeitverzögert, konkret mit dem Jahr 2024“, so die Abgeordnete. Mit teils verheerenden Folgen für die betroffenen Rückkehrer: „Mir sind Fälle nicht nur von Südtirolern bekannt, die in den letzten Monaten die Rückkehr konkret geplant haben, teilweise sogar schon umgezogen sind und ihre neue Arbeit in der Heimat bereits angefangen haben. Einher geht dies oft mit der Aufnahme eines Wohnungsdarlehens, dem Schul- und Kindergartenwechsel der Kinder und weiteres. Sie müssen nun feststellen, dass sich die ursprünglich angenommenen Rahmenbedingungen über Nacht geändert haben. Diese Rechtsunsicherheit ist fatal.“<BR /><BR /><embed id="dtext86-61813121_quote" /><BR /><BR />Gebhard ist in der Angelegenheit bereits in Rom aktiv geworden. „Bei einem Treffen mit Unterstaatssekretär Federico Freni habe ich meine Bedenken geäußert. Er zeigte Verständnis. Ebenso habe ich ein Schreiben an Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti übermittelt mit der Bitte, den Entwurf in wichtigen Punkten noch abzuändern. Eines der Kernanliegen ist das rückwirkende Element, das viele in Schwierigkeiten bringt.“ In einer ersten Reaktion habe auch Minister Giorgetti gezeigt, sich des Problems bewusst zu sein. „Gleichzeitig jedoch darauf verwiesen, dass die bisherige Regelung von zu vielen missbraucht worden sei. Er hat eine vernünftige Regelung für die Zukunft in Aussicht ausgestellt. Wir werden jedenfalls weiter dahinter sein.“ <BR /><BR />SVP-Senatorin Julia Unterberger hatte tags zuvor zum „Regime impatriati“ erklärt, dass es auf der Hand liege, „dass sich viele angesichts der Leistungskürzungen, dafür entscheiden werden, nicht nach Italien zurückzukehren“.Und: „Es sei daran erinnert, dass die Rückkehrer-Regelung nach Angaben des Wirtschaftsministeriums im Jahr 2021 die Rückkehr von 21.200 Personen begünstigte, die im Durchschnitt 121.241 Euro an Einkommen angaben und somit einen nicht zu vernachlässigenden Effekt auf die Steuereinnahmen hatten“, so Unterberger. Jetzt bestehe die Gefahr, dass all dies zunichte gemacht werde.<BR />