Im Mittelpunkt steht die Frage, wie sich die Vorteile der heimischen Wasserkraft stärker auf die Stromrechnungen der Verbraucher auswirken könnten. Neben einer eigenen Preiszone für Südtirol sollen auch eine gemeinsame Preiszone mit dem Trentino und eine regionale Stromautonomie mit gesetzlich geregelter Preisgestaltung geprüft werden.<h3> Strompreis im geschützten Markt deutlich höher</h3>Wie groß die Preisunterschiede für Verbraucher ausfallen können, zeigt ein von „Robin“ angeführter Vergleich: Ab 1. Oktober 2026 beträgt der Strompreis im geschützten Markt demnach 43,5 Cent pro Kilowattstunde. Der Vergleichswert für den freien Markt in Südtirol liegt bei 27,5 Cent. Das entspricht einem Unterschied von rund 58 Prozent.<BR /><BR />Besonders für schutzbedürftige Haushalte könne diese Differenz eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen, betont der Verein.<h3> Wasserkraft bedeutet nicht automatisch günstigeren Strom</h3>Südtirol verfügt über bedeutende Wasserkraftressourcen. Dennoch orientiert sich der Strompreis nicht ausschließlich an den regionalen Erzeugungskosten. Eine wesentliche Rolle spielt dabei die sogenannte Merit-Order: An der Strombörse bestimmt häufig das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage noch benötigt wird, den Marktpreis. Sind dafür Gaskraftwerke erforderlich, kann deren Preis auch den Wert des gleichzeitig erzeugten Wasserkraftstroms beeinflussen.<BR /><BR />Zwar verursacht auch Wasserkraft Kosten für Betrieb, Instandhaltung, Investitionen und Netze. „Robin“ fordert allerdings, diese Kosten transparent auszuweisen und den erzielten Erlösen gegenüberzustellen. Nur so lasse sich beurteilen, wie viel von der regionalen Wertschöpfung bei den Verbrauchern ankommt.<h3> Eigene Preiszone ist keine Garantie für niedrigere Rechnungen</h3>Eine eigene Strompreiszone könnte einen niedrigeren regionalen Börsenpreis ermöglichen. Die grundlegenden Mechanismen der Preisbildung blieben dadurch jedoch weitgehend bestehen. Zudem hängen die tatsächlichen Kosten für Haushalte und Kleinbetriebe nicht allein vom Börsenpreis ab. Auch Beschaffungsverträge, Ausgleichsmechanismen, Netzentgelte und Steuern beeinflussen die Endrechnung.<BR /><BR />„Robin“ warnt deshalb davor, eine neue Preiszone bereits als Lösung für hohe Stromkosten darzustellen. Entscheidend sei, ob und in welchem Umfang die Verbraucher tatsächlich entlastet würden.<h3> Stromautonomie als weitere Option</h3>Neben einer eigenen Preiszone soll auch eine weitergehende regionale Stromautonomie geprüft werden. Der Verbraucherschutzverein verweist dabei auf ein öffentliches Gutachten der Professoren Hilpold und Piva aus Innsbruck und Padua, das sich mit einer Stromautonomie und einer gesetzlich geregelten regionalen Preisgestaltung befasst.<BR /><BR />Die Landesregierung solle klären lassen, welche Möglichkeiten das Autonomiestatut eröffnet und unter welchen Voraussetzungen ein solches Modell mit den italienischen und europäischen Vorgaben vereinbar wäre.<h3> Transparente Vergabe und öffentliche Kontrolle gefordert</h3>Die geforderte Studie soll öffentlich ausgeschrieben und nach wissenschaftlicher Qualität und fachlicher Kompetenz vergeben werden. „Robin“ verlangt eine nachvollziehbare Berechnung der zusätzlichen Stromkosten der vergangenen zehn Jahre, eine Offenlegung der Erzeugungskosten und Erlöse der Wasserkraft sowie einen Vergleich konkreter Versorgungsmodelle.<BR /><BR />Auch mögliche Einsparungen für Haushalte, Kleinbetriebe und besonders schutzbedürftige Kunden sollen berechnet werden – nicht nur anhand der Börsenpreise, sondern auf Grundlage der tatsächlichen Stromrechnungen.<BR /><BR />Eine Arbeitsgruppe aus Verbraucherorganisationen, Kleinbetrieben, Wissenschaft, Stromwirtschaft und öffentlichen Stellen soll den Prozess begleiten. Methodik, Datengrundlagen und Ergebnisse sollen öffentlich zugänglich sein.<BR /><BR />Für „Robin“ steht damit nicht allein die Frage einer neuen Strompreiszone im Vordergrund, sondern der konkrete Nutzen der Südtiroler Wasserkraft für die Bevölkerung. Die Landesregierung solle die bestehenden Handlungsspielräume prüfen und sicherstellen, dass mögliche Reformen zu einer messbaren Entlastung der Verbraucher führen.