<h3> Steuerliche Absetzbeträge werden erstmals gedeckelt</h3>Um bei den Steuerabsetzbeträgen zu sparen, koppelt die Regierung sie ab 2025 an das Einkommen und führt erstmals eine generelle Obergrenze für absetzbare Ausgaben ein. Sie gilt für Haushalte mit einem Einkommen von über 75.000 Euro brutto jährlich und variiert je nach Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder.<BR /><BR /> Bei einem Gesamteinkommen des Haushalts von über 75.000 Euro beträgt die maximale absetzbare Ausgabengrenze 7000 Euro (keine Kinder) bis 14.000 Euro (mehr als 2 Kinder). Bei einem Einkommen von über 100.000 Euro reduziert sich die Grenze auf 4000 Euro (keine Kinder) bis 7000 Euro (mehr als 2 Kinder).<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1111383_image" /></div> <BR /><BR />Welcher Höchstbetrag an abzugsfähigen Ausgaben jemandem zusteht, wird anhand des Gesamteinkommens des Haushalts ermittelt, das mit einem Faktor multipliziert wird, der von der Anzahl der steuerlich zu Lasten lebenden Kinder abhängt: 0,5 ohne Kinder; 0,7 mit einem Kind; 0,85 mit 2 Kindern und 1,0 mit mehr als 2 Kindern oder einem Kind mit Behinderung.<BR /><BR />Mit anderen Worten: Kommen in einer Familie Absetzbeträge verschiedenster Art von 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr zusammen, werden diese ab 2025 nicht mehr in voller Höhe berücksichtigt, wenn das Gesamteinkommen mehr als 75.000 Euro übersteigt.<BR /><BR />Damit trifft die Maßnahme vor allem den Mittelstand, wie Experten betonen. „Leider ist diese Maßnahme eher mittelstandsfeindlich, weil doch nicht wenige ein Haushaltsbruttoeinkommen von 75.000 Euro pro Jahr erreichen“, hatte „WIKU“-Steuerexperte Hubert Berger bereits vor wenigen Wochen gegenüber „S+“ erklärt.<BR /><BR /><BR />Das neue Limit soll für alle begünstigten Ausgaben gelten, jedoch mit einigen Ausnahmen, wie etwa Gesundheitsausgaben.<h3>Abgabenentlastung für Arbeitnehmer bleibt unverändert</h3> Ein wichtiger Punkt der Regierung ist die Verringerung des sogenannten Steuerkeils – mit anderen Worten: Arbeitnehmern mit geringen bis mittleren Einkommen soll mehr Netto vom Brutto bleiben. Vor 2 Jahren war daher in der Hochinflationsphase beschlossen worden, die Abgabenlast (einschließlich Sozialabgaben) für Arbeitnehmer zu senken.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1111386_image" /></div> <BR /><BR />Im nächsten Jahr soll das Ziel dasselbe bleiben, nur der Mechanismus wird ein anderer: Künftig erhalten die Arbeitnehmer nicht mehr eine Kürzung der zu ihren Lasten gehenden Beiträge, sondern eine steuerfreie Zulage. Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze für diese Steuererleichterung von 35.000 auf 40.000 Euro angehoben.<BR /><BR />Allerdings wird sich damit unterm Strich laut Berechnungen des „Corriere della Sera“ nicht viel ändern – die finanzielle Erleichterung bleibt gleich (gering) wie zuvor: Hatte beispielsweise ein Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 20.000 Euro bisher 77 Euro im Monat mehr in der Lohntüte, so werden es in Zukunft 80 Euro sein.<h3> Keine Bewegung bei der Irpef-Reform</h3>In Sachen Irpef-Reform bleibt 2025 alles beim Alten: Im Vorjahr waren bekanntlich die Einkommenssteuersätze (Irpef) von 4 auf 3 reduziert worden. Hatte die Regierung Meloni ursprünglich noch daran gedacht, die Steuertarife 2025 sogar auf 2 zu senken, um den Mittelstand zu entlasten, ist man schlussendlich doch von der Idee abgekommen.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1111389_image" /></div> <h3> So bleibt es auch 2025 bei den 3 Steuersätzen:</h3>- 23 Prozent für Einkommen bis zu 28.000 Euro;<BR /><BR />- 35 Prozent für den Teil des Einkommens zwischen 28.000 und 50.000 Euro;<BR /><BR />-43 Prozent für den Teil des Einkommens, der die 50.000 Euro überschreitet.<BR /><BR />Für die Entlastung der kleinen Einkommen und die Beibehaltung der Steuersätze muss Rom das meiste Geld aufwenden: 10 der insgesamt 30 Milliarden Euro aus der „manovra“ werden dafür benötigt.<h3>Ires wird gesenkt</h3>Um die Investitionen anzukurbeln, wird für Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Körperschaftsteuer Ires von 24 auf 20 Prozent gesenkt. Dafür müssen die Betriebe aber mindestens 80 Prozent des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 2024 zurücklegen und mindestens 30 Prozent davon investieren (mindestens jedoch 24 Prozent des Gewinns aus dem Geschäftsjahr 2023).<BR /><BR />Zudem dürfen die Investitionen nicht weniger als 20.000 Euro ausmachen, und die Unternehmen müssen mindestens 1,0 Prozent mehr Arbeitnehmer unbefristet einstellen.<BR /><BR />Der Rückgriff auf Kurzarbeit ist untersagt, ebenso die Ausschüttung von Rücklagen bis 2026. Die Investitionsgüter müssen bis 2030 gehalten werden, um in den Genuss der Steuersenkung zu kommen.