Sie müssen auch dann nicht im Arbeitsvermittlungszentrum erscheinen, wenn sie wieder einen neuen Antrag um Arbeitslosengeld stellen.Wer hingegen zum ersten Mal ein Gesuch um Arbeitslosengeld stellt oder in der Saison länger als 6 Monate gearbeitet hat, muss sich nach dem "NASpI"-Antrag (Ansuchen um Arbeitslosen) innerhalb von 15 Tagen im Arbeitsvermittlungszentrum melden, um die Leistungsvereinbarung zu unterschreiben und die Arbeitslosigkeit zu bestätigen.Dafür sind ein Erkennungsdokument und für Nicht-EU-Bürger eine gültige Aufenthaltsgenehmigung erforderlich.Verlängerte Öffnungszeiten der Zentren Die Arbeitsvermittlungszentren bieten in der Woche vom 5. bis 9. November verlängerte Öffnungszeiten an. Alle 6 Arbeitsvermittlungszentren (Bozen, Meran, Brixen, Bruneck, Neumarkt und Schlanders) werden täglich von 8 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr geöffnet sein.In Bozen und Meran werden ab 7.30 Uhr Vormerknummern ausgeteilt, um so eine geordnete Abwicklung der Einschreibungen zu gewährleisten. Am 2. November sind die Ämter geschlossen.stol