Nach Auffassung des Gerichts waren die Produktinformationsblätter in wesentlichen Punkten mangelhaft beziehungsweise irreführend.<BR /><BR />Konkret betrifft das unter anderem die Darstellung der Handelbarkeit der Aktien und der damit verbundenen Risiken. Die Wertpapiere waren nicht an einem geregelten Markt notiert. Das Gericht sieht darin eine Verletzung von Informationspflichten der Bank.<h3> Schadenshöhe noch offen</h3>Die genaue Höhe möglicher Rückerstattungen und Schadenersatzansprüche steht damit noch nicht fest. Dafür soll nun ein buchhalterisches Gutachten erstellt werden. Ein Termin ist nach Angaben der Klägerseite für den 25. Juni angesetzt.<h3> 650 Anleger klagen</h3>An der Sammelklage beteiligen sich rund 650 Anleger aus Südtirol, dem Trentino, Venetien und Friaul-Julisch Venetien. Vertreten werden sie unter anderem vom Südtiroler Aktionärskomitee, dem Centro Consumatori Italia und dem Verbraucherschutzverein Robin. <BR /><BR />Die Volksbank wollte das Urteil auf Anfrage mit Hinweis auf das laufende Rechtsverfahren nicht kommentieren.