Positives gibt es vor allem in Zusammenhang mit dem Superbonus 110 Prozent für Einfamiliengebäude zu berichten, heißt es von der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS). <BR /><BR /><i>Bevor Sie weiterlesen, stimmen Sie ab:</i><BR /><BR /> <div class="embed-box"><div data-pinpoll-id="204783" data-mode="poll"></div></div> <BR /><BR /><b>Frist für Superbonus bis Ende September verschoben</b><BR /><BR />Um den Superbonus bis 31. Dezember 2022 in Anspruch nehmen zu können, hätten die Arbeiten bis zum 30. Juni 2022 einen Baufortschritt von 30 Prozent aufweisen müssen. Diese Frist wurde nun auf 30. September verschoben. <BR /><BR />Damit will man die Verzögerungen aufgrund der Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung und der Änderungen im Zusammenhang mit der Weitergabe des Steuerabzuges auffangen.<BR /><BR /><b>Änderung bei Steuerabzügen</b><BR /><BR />Eine weitere wichtige Änderung betrifft hingegen alle Steuerabzüge in Zusammenhang mit den verschiedensten Sanierungs- und energetischen Verbesserungsmaßnahmen. <BR /><BR />Um den Steuerabzug nutzen zu können, muss künftig sowohl auf den Verträgen, auf den Auftragsbestätigungen als auch den Rechnungen angegeben werden, dass die Arbeiten durch Arbeitgeber erfolgen, welche den jeweiligen Kollektivvertrag anwenden. Wird dies nicht angeführt so führt dies zum Verfall des Steuerabzuges.<BR /><BR /><b>Nicht die einzelne Rechnung zählt, sondern Gesamtumfang der Arbeiten</b><BR /><BR />Diese Pflicht besteht für Arbeiten, die ab dem 27. Mai 2022 begonnenen wurden und die einen Gesamtbetrag von mehr als 70.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer umfassen. <BR /><BR />Wobei nicht der Betrag der einzelnen Rechnung zählt, sondern der Gesamtumfang der Bauarbeiten.<BR /><BR />Bei Bauunternehmen, die keine lohnabhängigen Mitarbeiter haben, sollte angeführt werden, dass keine Lohnabhängigen beschäftigt werden, heißt es von der VZS.<BR /><BR />Die Verpflichtung gilt auch für Subunternehmen, die mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt werden. Auch für diese muss nachgewiesen werden, dass der jeweilige Kollektivvertrag angewandt wird.<BR />