Mit dem neuen Entwurf der EPBD will Europa die Ziele des „Fit for 55“-Pakets für 2030 umsetzen und den Gebäudebestand bis 2050 völlig klimaneutral gestalten. <BR /><BR />Viele Vertreter aus der Gebäude-Branche wurden durch die ambitionierten Vorschläge der Kommission aufgeschreckt, auch wenn im letztlich veröffentlichten Dokument einige strittige Punkte wie zum Beispiel die Pflicht zur energetischen Sanierung, bevor eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird, die verpflichtende Anhebung der Energieeffizienz von Mehrfamilienhäusern ab 2030 usw. nicht mehr enthalten sind. <BR /><BR /><b>Sanierung als Schlüssel zur Dekarbonisierung</b><BR /><BR />Gebäude sind für mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen in Europa verantwortlich und tatsächlich sind die Ziele des „Green Deals“ mit den aktuellen Sanierungsraten nicht zu erreichen. Die zahlreichen Anreize und Förderungen zur energetischen Sanierung sind zwar wichtige, aber bisher nicht hinreichende Instrumente, sodass man nun nach der Devise „worst first“ für die energetisch schlechtesten Gebäude auch verpflichtende Verbesserungen vorsieht. <BR /><BR />Damit will man in erster Linie das hier schlummernde Dekarbonisierungspotenzial heben, in Zeiten steigender Energiepreise aber auch der Gefahr einer Energiearmut von Menschen, die in Miete leben, entgegenwirken.<BR /><BR />Konkret sollen die Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, nicht nur bei Neubau und größerer Sanierung einheitliche Mindeststandards vorzuschreiben, sondern auch Wohngebäude in der schlechtesten Effizienzklasse G müssen bis 2030 in die Klasse F verbessert werden, öffentliche und Nichtwohngebäude bereits bis 2027. <BR /><BR />Jeweils 3 Jahre später ist dann eine weitere Verbesserung in die Klasse E zu erreichen. Davon wären in Südtirol etwa 2 Drittel aller Gebäude betroffen. <BR /><BR />Da zukünftig aber auch die Energieklassen europaweit harmonisiert werden sollen, werden die Einstufungskriterien nicht dieselben wie heute sein.<BR /><BR /><b>Begleitende Instrumente</b><BR /><BR />Mit der Einführung eines „Gebäudesanierungspasses“ soll Eigentümern die Planung und schrittweise Umstellung auf ein Nullemissionsgebäude erleichtert werden.<BR /><BR />Angesichts der verpflichtenden Vorgaben stellt sich aber natürlich auch die Frage der Finanzierung und welche Instrumente für diese energetischen Renovierungen bereitstehen werden. Zum einen sollen die Mittel der verschiedenen Finanzierungsschienen auf EU-Ebene zukünftig aufgestockt werden, zum anderen soll die Kombination von öffentlicher und privater Finanzierung effizienter und für Finanzinvestoren attraktiver gestaltet werden. <BR /><BR />Beispielsweise soll die Einführung von „Hypothekenportfoliostandards“ Anreize für Kreditgeber schaffen, über die Finanzierung die Energiewende mitzugestalten.<BR /><BR /><b>Neubau: Ab 2030 Null-Emissionsgebäude</b><BR /><BR />Beim Neubau dürfen ab 2027 bei öffentlichen und ab 2030 bei Wohngebäuden nur mehr Null-Emissionsgebäude errichtet werden. Das bedeutet, dass der Primärenergiebedarf einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten darf und dessen Abdeckung vollständig aus erneuerbaren Energien erfolgen muss. <BR /><BR />Da bei der Energieeffizienz (Dämmstandards usw.) ein KlimaHaus A diese Vorgaben bereits erfüllt, betrifft diese Anforderung hauptsächlich die Gebäudetechnik. Im Hinblick auf die aktuellen Baustandards und bereits heute eingesetzten technischen Möglichkeiten sollte dies beim Neubau ohne weiteres umsetzbar sein. <BR /><BR /><b>Lebenszyklusanalyse des Gebäudes</b><BR /><BR />Neu ist, dass ab 2027 für Neubauten mit mehr als 2000 Quadratmetern Geschossfläche eine Lebenszyklusanalyse zur Bestimmung des Treibhausgaspotenzials (also auch graue Energie usw.) des Gebäudes gemacht werden muss. <BR /><BR />Ab 2030 wird diese Vorgabe verpflichtend für alle Neubauten. Auch das bedeutet für Südtirol im Grunde keine Revolution, da eine solche LCA-Bewertung bereits heute beim KlimaHaus-Nature-Standard gemacht wird, in dem mittlerweile fast ein Drittel aller Neubauten ausgeführt wird.<BR /><BR /><b>Intelligente Gebäude und Elektromobilität</b><BR /><BR />Die neuen Vorschriften wollen zudem den Einsatz intelligenter Gebäudetechnik fördern, mit der eine Optimierung in Betrieb und Unterhalt von Gebäuden gewährleistet werden soll. <BR /><BR />Teil der Richtlinie sind auch Maßnahmen im Gebäudebereich, um die Infrastruktur für nachhaltige Mobilität zu schaffen und Stellplätze mit Ladepunkten (für Autos und Fahrräder) auszustatten beziehungsweise Vorsorge für eine spätere Verkabelung zu treffen.<BR /><BR /><b>Ausstieg aus fossilen Energieträgern</b><BR /><BR />Ab 2027 dürfen keine finanziellen Anreize für die Installation von Heizkesseln für fossile Brennstoffe mehr gewährt werden, was in Südtirol im Unterschied zu anderen Ländern aber ohnehin nie gemacht wurde.<BR /><BR /> Es sollen aber auch die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die Mitgliedstaaten die Verwendung fossiler Brennstoffe in Gebäuden gänzlich verbieten dürfen.<BR /><BR />Noch handelt es sich um einen Entwurf, der durch das Europäische Parlament und den Rat gehen muss. Es bleibt also abzuwarten, ob es noch die eine oder andere Änderung des von der Kommission ausgearbeiteten Textes geben wird.<BR />