Einen genauen Überblick und Auskunft darüber, wer beim Umstieg Hilfe leisten kann, erhalten Sie auf s+.<BR /><BR />Der Hintergrund: Lange Zeit waren jene, die der Pauschalbesteuerung unterliegen, von der E-Fakturierungspflicht ganz ausgenommen, das änderte die Regierung mit dem Dekret „PNRR-2“ vom April dieses Jahres. Damit wurde die Verpflichtung auf die „forfettari“ ausgeweitet, sofern sie 2021 einen Umsatz von mehr als 25.000 Euro erzielten. Gegriffen hat die neue Regelung mit Juli, nun endet die Übergangsfrist und die Regeln ändern sich – davon betroffen sind tausende Unternehmer, Freiberufler und Vereine auch in Südtirol, die für die Pauschalbesteuerung optierten. <BR /><BR />Was heißt das nun genau? Für den Zeitraum bis 30. September sind keine Strafen fällig, wenn jemand die Rechnung für eine erbrachte Leistung nicht innerhalb von 12 Tagen, sondern erst im Folgemonat elektronisch übermittelt. Das heißt, eine Rechnung mit Datum 13. August musste nicht innerhalb 25. August übermittelt werden, sondern bis Ende September. <BR /><BR />Ab Oktober gelten nun die normalen Fälligkeiten, sprich die Rechnungen müssen binnen 12 Tagen nach erbrachter Dienstleistung bzw. Übergabe einer Ware übermittelt werden. Wird eine Rechnung nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch ausgestellt, wird eine Verwaltungsstrafe von 5 bis 10 Prozent des nicht dokumentierten Betrages fällig. <h3> An wen man sich wenden kann</h3>Welche Möglichkeiten gibt es, Rechnungen elektronisch auszustellen und zu verwalten? „Ganz allgemein gesagt, bringt die Digitalisierung der Rechnungslegung erhebliche Vorteile mit sich“, so Luca Valentini vom Bereich Digitale Dienste der Handelskammer Bozen. „Sobald man sich einmal damit vertraut gemacht hat, wird man feststellen, dass die elektronische Fakturierung Arbeitsabläufe erleichtern und beschleunigen kann“, sagt er. <BR /><BR /><embed id="dtext86-56036230_quote" /><BR /><BR />„Wer im Handelsregister eingetragen ist, kann auf das Portal der Handelskammer zugreifen, das auch in deutscher Sprache nutzbar ist. Etwas komplizierter und allein auf Italienisch verfügbar, ist das Portal der Agentur der Einnahmen für die elektronische Fakturierung. Gerne helfen wir jedoch weiter, wenn jemand anfangs Schwierigkeiten hat, sich damit zurechtzufinden“, so Valentini.<BR /><BR />Weitere Möglichkeiten bieten die Wirtschaftsprüfer und Steuerberater in Südtirol an. Manche übernehmen die Übermittlung der Rechnungen für den Kunden, wenn diese zum Beispiel nur wenige Rechnung pro Jahr ausstellen. Zusätzlich bieten viele Kanzleien eigene Software-Lösungen an, mit denen der Kunde seine Ein- und Ausgangsrechnungen selbst elektronisch verwalten kann.