<BR />Auch beim Kauf von reduzierter Ware gilt, dass die Produkte ohne Mängel sein und den beworbenen Eigenschaften entsprechen müssen. Ein Produkt, das einen Fehler aufweist und nicht ausdrücklich als Fehl- oder Mangelware gekennzeichnet ist, muss entweder repariert oder gegen ein mangelfreies ersetzt werden. „Ist das nicht möglich, haben Kunden das Recht, den Kaufvertrag zu annullieren und ihr Geld zurückzubekommen“, informiert die VZS. Es reicht in diesem Fall nicht, einen Gutschein zu erhalten. <BR /><BR />Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, während des Schlussverkaufs ebenso wenig wie in der Normalsaison. Tun sie es doch, geschieht dies aus Kulanz.<h3> Preisschilder müssen vorherigen Preis angeben</h3>Ein weiteres wichtiges Element ist die Preisangabe. Die Preisschilder der reduzierten Artikel müssen 3 Dinge aufweisen: Den ursprünglichen Verkaufspreis, den Prozentsatz des Rabattes und den neuen Verkaufspreis. So werde Transparenz gewährleistet, und Konsumenten können sicher sein, dass der Rabatt tatsächlich die versprochenen Ersparnisse bringt, so die Verbraucherschützer. <h3> Kartenzahlung und Bezahlung im Ausverkauf</h3>Ein weiteres Thema ist die Zahlungsmethode. Gewerbetreibende sind gesetzlich verpflichtet, Kartenzahlungen zu akzeptieren. Eine Weigerung könnte mit einer Geldstrafe belegt werden, es sei denn, es handelt sich um sehr seltene Ausnahmen. Verbraucher sollten sich im Vorfeld darüber informieren, ob ihre bevorzugte Zahlungsweise akzeptiert wird.<h3> Tipps für eine erfolgreiche Schnäppchenjagd</h3>Damit der Einkaufsbummel nicht in einem teuren Fehlgriff endet, empfiehlt die VZS, vorab eine Wunschliste zu erstellen und nur die Produkte zu kaufen, die wirklich benötigt werden. Vor allem beim Kauf von Elektronikartikeln ist es ratsam, einen Blick auf das EU-Energielabel zu werfen, da es wichtige Informationen zur Energieeffizienz und somit zu den langfristigen Kosten des Produkts liefert. Und auch wenn die reduzierten Preise locken, sollte man nicht blind zuschlagen – der Blick auf die Schaufenster vor dem Schlussverkaufsstart lohnt sich oft, um die tatsächliche Preisentwicklung besser einschätzen zu können.<h3> Wann beginnt der Ausverkauf in Südtirol?</h3>In den meisten Südtiroler Gemeinden startet der offizielle Winterschlussverkauf am 8. Januar und endet am 5. Februar 2025. In den Tourismusgemeinden hingegen beginnt die Saison erst am 8. März und endet am 5. April 2025.