Dienstag, 21. April 2015

Schmerzgrenze für Südtirols Pendler bei 60 Minuten

Der Entwurf des neuen Landespersonalgesetzes sieht die Möglichkeit der obligatorischen Mobilität innerhalb von 50 Kilometer vom Wohnsitz des Bediensteten vor. Dies hat die Frage neu aufgerollt, wann man von einer „auspendelbaren Entfernung“ sprechen kann.

Archivbild - Foto: © STOL









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