Schönheitssalons dürfen ihre podologischen Dienste anbieten, wie der Wirtschaftsverband für Handwerk und Dienstleister (lvh) auch in einem Rundschreiben seinen Mitgliedern mitgeteilt hat. Das Tragen von FFP2-Masken und Terminvereinbarungen sind dabei Pflicht.<BR /><BR />Mit den Lockdown-Maßnahmen, die am Montag in Kraft getreten sind, soll das Infektionsgeschehen im Land unter Kontrolle gebracht werden <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/lockdown-in-suedtirol-das-ist-die-neue-verordnung" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(wir haben berichtet)</a>.<BR />