Dienstag, 9. Februar 2021
Schönheitssalons bleiben für podologische Dienste geöffnet
Menschen, die bei der Fußpflege Hilfe brauchen, können auch während des Lockdowns dafür zum Schönheitspfleger gehen. Die Frage, ob Salons für nicht aufschiebbare Pediküren geöffnet bleiben dürfen, hatte einige Anbieter verunsichert.
Notwendige Fußpflege bleibt auch im Lockdown erlaubt: nicht nur beim Podologen, sondern auch bei ausgebildeten Schönheitspflegern. - Foto: © Shutterstock / shutterstock