Die Landesregierung will, wie berichtet, künftig den Abbau von Schotter auch dann genehmigen können, wenn die Umweltprüfung negativ ausfällt – sofern „ein überwiegendes öffentliches Interesse“ oder „eine soziale oder wirtschaftliche Notwendigkeit“ besteht. Grund genug, auf die aktuelle Situation zu schauen. <BR /><BR />2023 wurden drei neue Schottergruben und ein neuer Steinbruch sowie zwei Erweiterungen (eine Schottergrube, ein Steinbruch) genehmigt. 2024 wurden zwei neue Schottergruben sowie drei Erweiterungen bestehender Schottergruben sowie zwei Erweiterungen bestehender Steinbrüche genehmigt. 2025 wurden drei neue Schottergruben, zwei neue Steinbrüche sowie jeweils eine Erweiterung einer Schottergrube bzw. eines Steinbruches genehmigt. Während dieser drei Jahre wurden darüber hinaus 24 Abbaustandorte komplett wiederhergestellt. <BR /><BR />Für 2023 wurde der Abbau von 576.000 Kubikmetern Schotter und Sand sowie von 305.606 Kubikmetern steinigem Material genehmigt. 2024 wurde der Abbau von rund 2,5 Millionen Kubikmetern Sand und Kies genehmigt, wovon der Großteil – nämlich rund zwei Millionen Kubikmetern im Zusammenhang mit den Bauarbeiten zum BBT genehmigt wurden. Zudem gab es das Okay für den Abbau von 131.500 Kubikmetern Stein. 2025 wurde der Abbau von 293.356 Kubikmetern Stein und Kies, sowie 230.732 Kubikmetern Stein erlaubt. <BR /><BR />Für 15 Projekte zum Abbau mineralischer Rohstoffe laufen derzeit noch Genehmigungsverfahren (zwei auf Anfragen von 2024, sieben aus 2025 und sechs weitere aus dem heurigen Jahr). <BR /><BR />Abgelehnt wurden in den Jahren 2023 bis 2025 insgesamt drei Anträge auf Neueröffnung bzw. Erweiterung von Abbaustandorten für Kies, Sand und Stein (alle 2024): <BR />Diese Daten legte Wirtschaftslandesrat Marco Galateo jüngst bei der Aktuellen Fragestunde im Landtag auf Anfrage der Grünen Landtagsabgeordneten Madeleine Rohrer vor. <BR /><BR />Dass der Abbau von Schotter zur Wirtschaft gehöre, Unternehmen damit Geld verdienten und Arbeitsplätze schafften, sei Realität, sagt Anfragenstellerin Rohrer. Was sie aufgrund der Daten nicht versteht: „In den vergangenen drei Jahren wurden ohnehin schon fast 90 Prozent der Projekte genehmigt. Warum also noch mehr Ausnahmen schaffen?“ <BR /><BR /> Laut Umweltlandesrat Peter Brunner ändere sich „in der Substanz durch die Neuregelung wenig“: „Bereits heute kann die Landesregierung im Rahmen einer Aufsichtsbeschwerde einen Abbau auch dann genehmigen, wenn ein negatives Gutachten vorliegt.“ Künftig erfolge dies unter der Voraussetzung eines überwiegenden öffentlichen Interesses, das jedoch „detailliert begründet werden muss“. Die Gutachten blieben in jedem Fall „eine zentrale Entscheidungsgrundlage“.