In Südtirol rufen sie durchaus gemischte Reaktionen hervor; während sie der Handel begrüßt, gibt es Bedenken vonseiten des Verbraucherschutzes. <BR /><BR />Gunde Bauhofer, die Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS), sieht insbesondere bei den geplanten Regeln zu den Kartenzahlungen „einen Rückschritt“: „Aktuell ist es so, dass man die Wahlfreiheit hat, ob man kleinere Beträge unter 30 Euro in bar oder bargeldlos bezahlt. Anbieter, die keine Kartenzahlungen gewähren, werden seit dem Sommer sanktioniert. Künftig soll dies anders sein: Der Händler muss Kartenzahlungen unter diesem Betrag nicht mehr akzeptieren. Das heißt, die Wahlfreiheit des Konsumenten für das eine oder das andere Zahlungsmittel soll wegfallen. Das finde ich aus Verbrauchersicht nicht positiv“, so Bauhofer. <BR /><BR />Zudem gehe die Regelung an der Praxis vorbei: „Die Beliebtheit von Kartenzahlungen hat insbesondere seit Ausbruch der Coronapandemie auch in Südtirol stark zugenommen. Viele Verbraucher haben sich daran gewöhnt und führen kaum noch Bargeld mit sich. Künftig könnte es passieren, dass sie sich wieder Bargeld besorgen müssen, weil zum Beispiel das Geschäft, in dem sie gerne einkaufen, keine Kartenzahlungen unter 30 Euro mehr gewährt.“ <BR /><BR />Immerhin: „Als Verbraucher habe ich dann immer noch die Wahlfreiheit, mir künftig ein anderes Geschäft zu suchen, in dem ich meine Einkäufe tätigen und nach wie vor mit Karte bezahlen kann“, sagt die Verbraucherschützerin. <BR /><BR />Was die Bargeldobergrenze betrifft, glaubt Bauhofer, dass dies kaum Auswirkungen haben werde. „Einen Durchschnittskonsumenten interessiert es nicht, ob die Grenze auf 5000 Euro angehoben wird oder nicht. Wer zahlt schon mehrere tausend Euro in bar? Das dürften wohl eher wenige sein“, meint sie. „Für mich ist dies eine Maßnahme, die vor allem dazu dienen soll, die eigene politische Klientel zu bedienen – nicht mehr, nicht weniger.“<h3> Lob vom Handel</h3>Philipp Moser, Präsident des Wirtschaftsverbandes hds nimmt die Nachrichten aus Rom wesentlich wohlwollender auf. „Ich kann zwar die Einwände des Verbraucherschutzes nachvollziehen, aber besonders kleinere Händler hatten mit der Pflicht, Kartenzahlungen unter 30 Euro anbieten zu müssen, so ihre Probleme. Das hat vor allem mit den Kommissionen zu tun, die auf Kartenzahlungen anfallen. Nicht alle können das so einfach wegstecken“, sagt er. „Wenn der Staat dafür gesorgt hätte, dass auf Kartenzahlungen unter 30, oder noch besser 50 Euro, keine Gebühren berechnet werden dürfen, wäre der Handel einverstanden gewesen, aber so stellte dies für viele eine Mehrbelastung dar.“<BR /><BR />Erfreut zeigt sich Moser auch darüber, dass die Sanktionierung von Betrieben, die Kartenzahlungen unter 30 Euro verweigerten, ausgesetzt werden soll.<BR />