„Das Gericht hat angedeutet, dass es Bedenken hat, ob ein Verfügungsgrund zugunsten von Nike besteht“, berichtete ein Sprecher des Landgerichts Nürnberg-Fürth am Mittwoch. Die endgültige Entscheidung werde am 7. November fallen.Hintergrund ist ein Streit der beiden Branchengrößen um ein Herstellungsverfahren bei Laufschuhen.Nike hatte Adidas mit einer einstweiligen Verfügung die Produktion und den Verkauf des „adizero primeknit“ untersagt, weil damit das Nike-Patent auf die „Flyknit Footwear Technologie“ verletzt werde.Gegen das Patent habe Adidas inzwischen allerdings Nichtigkeitsklage erhoben, berichtete der Gerichtssprecher. Das hat Folgen für das jetzige Verfahren: „Solange es zweifelhaft ist, ob das Patent bestehen bleibt, wäre eine einstweilige Verfügung aufzuheben“, erläuterte der Justizsprecher.Diese dürfe nur aufrechterhalten werden, wenn Nike im Hauptverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit siegen würde.Der Branchenführer hatte bereits angekündigt, ein solches Verfahren anstreben zu wollen, um die einstweilige Verfügung gegen Adidas in ein dauerhaftes Unterlassungsurteil umzuwandeln.dpa