Mit einem Rechtshilfeersuchen wolle die Regierung in Bern erreichen, dass die Verk?ufer der Daten keinen Zugriff auf das f?r die CDs von deutschen Bundesl?ndern und teils auch vom Bund gezahlte Geld haben, best?tigte die deutsche Bundesregierung in einer am Montag bekannt gewordenen Antwort auf eine parlamentarische Anfrage.Eine Entscheidung zu dem Hilfeersuchen gebe es noch nicht, betonte die Bundesregierung.Die Berliner Regierung hat nach eigenen Angaben ?ber drei betroffene Bundesl?nder Kenntnis vom Kauf von f?nf Daten-CDs seit 2009 erhalten.Aus ?sonstigen Quellen? habe sie von vier weiteren CD-K?ufen durch Nordrhein-Westfalen erfahren. ?Die Kenntnisnahme erfolgte ?ber Medien oder Anforderungen einer Beteiligung an den Erwerbskosten in den Jahren 2012 und 2013?, erl?uterte die Regierung.Die Bundesregierung erkl?rte weiter, ?ber den Ankauf von Steuer-CDs auch mit anderen Regierungen gesprochen zu haben, weil m?glicherweise auch ausl?ndische Steuerbeh?rden von den Informationen aus den Steuer-CDs profitierten.?Informationen zu Steuerpflichtigen in anderen Staaten werden aufgrund der jeweils g?ltigen bilateralen Rechtsgrundlage spontan, das hei?t ohne Ersuchen der zust?ndigen Beh?rde des anderen Staates, mitgeteilt?, erkl?rte die Regierung.Konkret ?ber die deutsche Praxis informiert h?tten sich Italien, Griechenland und Frankreich.Nicht auszuschlie?en sei auch, dass ?der Themenkomplex dar?ber hinausgehend auch allgemein in weiteren Gespr?chen (mit anderen EU-L?ndern) Erw?hnung gefunden hat?, erg?nzte die Regierung.apa/reuters